Klimaschutzprogramm zeigt Schwächen
Am Mittwoch verabschiedete die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm und folgt damit der Vorgabe des Klimaschutzgesetzes: Ein Jahr nach Beginn der Legislaturperiode muss sie erläutern, wie das Ziel von 65% weniger Treibhausgasemissionen 2030 im Vergleich zu 1990 erreicht werden soll. Das Programm enthält 67 Maßnahmen, die im Jahr 2030 mehr als 25 Mio. t CO₂-Äquivalente zusätzlich einsparen sollen.
Pläne im Gebäudesektor - Auszug
Unter anderem soll der Wärmepumpen-Strom von der KWKG- und Offshore-Netzumlage freigestellt werden. Bei sinkenden Stromkosten würden sie attraktiver. Würden mehr Wärmepumpe anstatt neuer Gaskessel verbaut, sänken die Emissionen im Gebäudesektor, heißt es im Programm. Maßnahmenpläne gibt es zudem im Bereich von Investitionen in den klimaneutralen Fernwärmeum- und -ausbau.
Nach Art. 6 der Energieeffizienzrichtline (EED) sollen jährlich 3% der Gesamtnutzfläche der Gebäude von Bund, Ländern und Kommunen mindestens zu einem Niedrigstenergiegebäude saniert werden.
Der Bundesbau soll künftig Büroflächen reduzieren mit dem Ziel der Entmietung von Liegenschaften.
Das Programm erwähnt zudem eine Reihe von Förderprogrammen im Städtebau und Stadtsanierung, klimafreundlichen Wohnungsneubau und der energetischen Bestandssanierung. Gefördert wird auch der Umbau beheizter Nichtwohngebäudefläche zu Wohneinheiten.
Gemischte Resonanzen
Die Deutsche Umwelthilfe nennt das gesamte Klimaschutzprogramm rechtswidrig, u.a. weil mit veralteten Prognosen gerechnet worden sei. Für umfassende Kritik von vielen Seiten sorgen unter anderem die Pläne für den Umbau im Gebäudesektor.
Das Programm werde nicht ausreichen, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 gemäß Gesetz zu mindern. Dies liegt insbesondere an aktuellen energiepolitischen Plänen der Bundesregierung – allen voran dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) und der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) –, deren Klimawirkungen im Klimaschutzprogramm unberücksichtigt bleiben, heißt es vom Wuppertal-Institut.
„Wir sehen vor allem in den Sektoren Verkehr und Gebäude unzureichende Emissionsminderungen u d drohende Zielverfehlungen. Diese sind teilweise auch selbstverschuldet. Denn es fehlt an glaubwürdigen politischen Instrumenten, die klare Anreize setzen zum Umstieg auf zukunftsfähige und zunehmend kostengünstige Klimaschutztechnologien wie E-Autos oder Wärmepumpen“, sagt Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). „Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird nach unseren Berechnungen die Emissionen deutlich höher ausfallen lassen, als nach dem bisherigen Rechtsstand zu erwarten gewesen wäre: um insgesamt 16 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente bis 2030 und im Zeitraum bis 2040 sogar um 230 Millionen Tonnen. Es schafft weitere technologische und ökonomische Pfadabhängigkeiten. Diese könnten abgemildert werden durch eine Senkung der Stromsteuer und durch Investitionsabgaben auf neu eingebaute Brennkessel.“
Das geschnürte Maßnahmenpaket soll im Stichjahr 2030 für eine zusätzliche CO₂-Minderung in Höhe von 27,1 t sorgen. Das sei zu wenig, sagt Oliver Hummel, Vorstandsvorsitzender der naturstrom AG. Das Umweltbundesamt habe eine Lücke von 30 Mio. t identifiziert, die größer werde, „wenn mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wie geplant der Einbau von Gas- und Ölheizungen erleichtert wird", so die Kritik.
Im Gebäudesektor bleibe erheblicher Handlungsbedarf, heißt es auch vom VDMA. „Da das Gebäudemodernisierungsgesetz in seiner jetzigen Form nicht ausreicht, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, muss die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) nun ohne Abstriche umgesetzt werden”, sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbandes Hartmut Rauen.
Der Bundesverband für Erneuerbare Energien hat Positives zum Programm zu sagen, wünscht sich aber eine Nachschärfung und Präzisierung im Gebäudemodernisierungsgesetz.
Der Bundesverband Solarwirtschaft bemängelt „den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit" u.a. mit Blick auf die geplante Abschaffung der Förderung für neue private Photovoltaik-Dächer.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) begrüßt die Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), die Verstetigung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sowie das geplante eigenständige Bundesgesetz zur Umsetzung der Sanierungspflichten für öffentliche Gebäude gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Damit seien richtige Signale für die dringend benötigten Investitionen gesetzt. Kritisch sieht die DENEFF die geplante zeitliche Umsetzung der Sanierungspflichten für öffentliche Gebäude. Dass das entsprechende Bundesgesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten soll und anschließend noch eine Umsetzung auf Landesebene erforderlich sei, führe zu weiteren Verzögerungen.
„Die geplante Verstetigung der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) ab 2030 bleibt hinter den Erwartungen und Anforderung zurück", sagt hingegen Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Aus Sicht des BDEW wären schon ab 2026 2 Mrd. Euro zusätzlich notwendig, um den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze entscheidend voranzutreiben und die finanzielle Lücke zu fossilen Alternativen zu schließen.
Das gesamte Klimaschutzprogramm:














