Eckpunktepapier zur Heizungssanierung greift Kernvorschläge der Gaswirtschaft auf
Die Koalitionspartner haben sich auf Eckpunkte geeinigt, die in einem fünfseitigen Papier zusammengefasst und am Dienstagabend verkündet wurden. Demnach sollen im künftigen Gebäudemodernisierungsgesetz alle Heizungsoptionen für Wohngebäude zugelassen sein, einschließlich der fossilen Optionen Öl und Gas. Letztere sollen mit einer so genannten „Biotreppe" nach und nach defossilisiert werden und so die Klimaziele erfüllen können. In 2030 solle evaluiert werden, ob die Maßnahmen Erfolg hatten. Wird die Heizung gegen eine Wärmepumpe oder eine andere klimaneutrale Technologie ausgetauscht, soll es weiterhin Förderung geben - zumindest bis 2029.
Die Ideen sind noch kein Gesetz; dieses soll bis Ostern als Entwurf formuliert werden und im Sommer in Kraft treten.
Sie kommen dem, was die Gaswirtschaft in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem eher konservativen Immobilienverband Haus und Grund am 18. Februar in Berlin vorschlug, auffallend nahe und werden, nicht überraschend, von ihr begrüßt. Dort hieß es, man solle die „Inverkehrbringer" von Energieträgern zur Dekarbonisierung verpflichten und nicht die Immobilieneigentümer. Die angedachten Zeitpunkte und prozentualen Anteile der Zumischung der so genannten grünen Moleküle (demnächst 1 % und ab 2029 10 % mit drei weiteren Stufen bis 2040) könnten direkt aus dem Programm abgeschrieben sein. Antworten auf Fragen zu den technischen Einzelheiten wurden von den Verbänden jedoch vergangene Woche nicht geliefert und stehen auch jetzt nicht schlüssig im Eckpunktepapier.
Mit grünen Molekülen bzw. klimafreundlichen Brennstoffen sind Biomethan, synthetisches Methan und Bioöl sowie Wasserstoff und Wasserstoff-Folgeprodukte gemeint. Vor den potenziell exorbitanten Kosten für deren Bereitstellung (insbesondere bei grünem Wasserstoff, der per Elektrolyse aus Sonne und Wind zu gewinnen wäre) sollen Mieterinnen und Mieter durch bislang unspezifizierte Maßnahmen geschützt werden.
Planungssicherheit und EU-Konformität nicht gewährleistet
In den kommenden Wochen und Monaten dürfen ausgedehnte Debatten erwartet werden. Die lang geforderte Planungssicherheit sehen viele nicht geliefert. Bis März muss es ein rechtskonformes Klimaschutzprogramm geben und bis Mai müssen die europäischen Klimavorgaben in nationales Recht umgesetzt werden.
„Die EU-Vorgabe in Artikel 15a der EE-Richtlinie zu Zielvorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden ist verbindlich, zudem muss die Klimaschutzwirkung der 65%-Erneuerbaren-Vorgabe erhalten und umsetzbar bleiben", sagt Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien. Insofern müsse man genau prüfen, ob die Abschaffung der 65%-Erneuerbaren-Pflicht und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfüllung der europäischen Vorgaben ausreichen.
Der Bundesverband Wärmepumpe BWP e.V. weist erneut darauf hin, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz eine hinsichtlich Klimaschutz und Erneuerbarer-Wärme-Ausbau genauso hohe Wirksamkeit entfalten muss wie sein Vorgänger. Dies hätten verschiedene Rechtsgutachten ergeben. „Die Ankündigung einer ab 2028 bei maximal 1 Prozent angesetzten Grüngasquote und einer begleitenden Grüngastreppe für neue Geräte erscheint für sich genommen nicht geeignet, den Klimaschutz in einem ausreichenden Maße zu erreichen", sagt BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. Dies führt im Umkehrschluss zu einer immanenten Rechtsunsicherheit, ob die angekündigten gesetzlichen Regelungen nachhaltig Bestand haben werden. Die Politik sollte eine dritte Auseinandersetzung um das Gebäudeenergiegesetz jedenfalls vermeiden, in dem es klare Regeln formuliert, die langfristig Investitionssicherheit für Gebäudeeigentümer bieten.
Abschied vom Klimaschutz und trotzdem hohe Kosten
Die Deutsche Umwelthilfe nennt das Papier eine Absage an den Klimaschutz in Gebäuden, warnt vor dem Scheitern der Klimaziele und steigenden Kosten. Es ignoriere die Kritik von Sozialverbänden, Industrievertretern und Umweltorganisationen und erfülle bedingungslos alle Wünsche der fossilen Lobby. Besonders kritisiert die DUH die Streichung der 65-Prozent-Regel und den Beimischungszwang in Form einer Grüngas- und Grünölquote für neue Öl- und Gasheizungen. Damit bekomme der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen einen Freifahrtschein.
co2online warnt vor Fehlanreizen und prognostiziert beim Einbau einer neuen Gasheizung, die zunächst wirtschaftlich attraktiver erscheine, langfristige Kostenrisiken für Verbraucher. Steigende CO₂-Preise und Netzentgelte sowie höhere Preise für „grüne Gase“ könnten die Betriebskosten deutlich erhöhen. Diese Risiken ließen sich heute nicht vollständig abschätzen, wodurch die Gefahr von Fehlinvestitionen steige.
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie begrüßt die geplante Reform. Sie schaffe mehr Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und führe den Weg zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung konsequent fort. Von zentraler Bedeutung, für Verbraucher und Branche sei die Stabilität bei der BEG bis 2029. „Unsere Branche hat in den vergangenen Jahren massiv investiert, insbesondere in Wärmepumpenkompetenzen und - Kapazitäten. Diese Investitionen brauchen Verlässlichkeit“, so BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt.
Wahrscheinlicher sind wohl neue Zweifel bei den Verbrauchern. Nicht zuletzt deshalb hatte auch die Heizungsindustrie „...davor gewarnt, das Gesetz wieder aufzuschnüren", kommentiert Nils Kreimeier in Capital.
(Sc)














