Cyberangriffe auf Kältetechnik - Handlungsbedarf auch in Deutschland
Den Informationen zufolge wurde am Montag bei verschiedenen Supermarktketten in Schweden, Finnland und Estland, Irland und den Niederlanden, sowie Belgien und Luxembourg in zahlreichen Märkten die Steuerelektronik von Kühl- und Gefrieranlagen gehackt. Demnach wurden die Temperaturen manipuliert und aus dem Minusgradbereich weit über die Nullgradgrenze angeboben. Dies machte unzählige Tonnen Lebensmittel unbrauchbar.
Es ist bereits der zweite Vorfall innerhalb einer kurzen Zeitperiode. Im Oktober waren Dutzende von Supermärkten in den Niederlanden und Hunderte in Frankreich betroffen. Durch die Hackerangriffe wurden offenbar bereits vor dem Temperaturanstieg Alarmsysteme außer Kraft gesetzt, die dies im Normalfall gemeldet hätten. In dem Beitrag des britischen Guardian heißt es, die Steuereinrichtungen der Gefriertechnik in den betroffenen französischen Märkten seien von Danfoss. Danfoss habe Kunden gemäß eigenem Statement bereits vor einem Jahr mit Hinweis auf Sicherheitslücken zum Update ihrer Systeme aufgefordert.
Die Vorfälle seien besorgniserregend, sagt Christoph Brauneis, Beauftragter für Politik und Medien beim Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe VDKF e.V.. Nach Kenntnisstand des Verbandes seien bislang keine Supermärkte in Deutschland von den Hackerangriffen betroffen. Aber das sei aus Sicht des VDKF nur eine Frage der Zeit.
"Wir können es uns nicht vorstellen, dass die Märkte in Deutschland technisch besser abgesichert sind als in den betroffenen Ländern", so Brauneis. "Der VDKF warnt schon seit langem davor, das Betreiber und Fachbetriebe Kälte- und Klimatechnik-Systeme gegen Hackerangriffe schützen müssen. Durch die Möglichkeit des Fernzugriffs können sie das Einfallstor für solche Angriffe werden. Wir können nur alle Beteiligten dazu aufrufen, sich umgehend mit den IT-Verantwortlichen in ihren Unternehmen um eine Absicherung ihrer Anlagen zu kümmern. Das Thema darf nicht auf die lange Bank geschoben werden und erfordert unverzügliches Handeln."
















