Politik

Holzwärme im GModG stärken, nicht grundlos beschränken!

Der DEPV bemängelt im Regierungsentwurf zum GModG weiterhin extreme bürokratische Belastungen für Holzwärme und fordert eine entsprechende Anpassung. 

Bild: © Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband
Bild: © Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband

Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV) bemängelt im Regierungsentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weiterhin extreme bürokratische Belastungen für Holzwärme. „Holz stellt aktuell über 60 Prozent der Erneuerbaren Wärme in Deutschland. Das ist ein erheblicher Anteil der regenerativen Wärmeversorgung. Neue Hürden würden die Wärmewende weiter ausbremsen und Deutschland von den Klimazielen entfernen. Daher erwarten wir gerade von der aktuellen Regierung, die sich für Erleichterungen im Wärmemarkt und Technologieoffenheit ausgesprochen hat, Rückenwind“, erklärt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Konkret fordert die Pelletbranche nun schnelle Verbesserungen am Gesetzesentwurf. Weiteren Stillstand könne sich der Hei-zungsmarkt nicht leisten.

Die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel begünstigt fossile Energien, kritisiert der DEPV. Nachdem die Koalition ein Jahr lang für Verunsicherung am Heizungsmarkt gesorgt hat, erwartet die Pelletbranche einfache Regelungen, die alle erneuerbaren Wärmetechnologien gleichbehandeln. Dass Heizungsanlagenbetreiber künftig nachweisen sollen, dass Holz-brennstoffe den Nachhaltigkeitsanforderungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung (BioSt-NachV) entsprechen, führt zu einem unverhältnismäßigen Aufwand – und das ohne Mehrwert. „Wir nutzen in Deutschland zum allergrößten Teil heimisches Holz. Die gesetzlichen Regelungen für ein nachhaltiges Waldmanagement existieren in Deutschland seit Jahrzehnten“, betont Dipl.-Forstwirt Bentele. Das sei auch in den Nachbarländern der Fall. „Es gibt noch Potenzial für eine höhere energetische Holznutzung, um fossile Energien einzusparen. Nicht umsonst ist die Bundesrepublik seit Jahren Nettoexporteur von Pellets!“
Die Regelungen der BioSt-NachV sind für große Anlagen über 7,5 MW konzipiert und nicht für private Hausbesitzer. „Wie soll der Heizungsbauer das seinen Kunden vermitteln? Es muss doch darum gehen, dass Eigentümer sich frei für die für sie passende Heiztechnik entscheiden können“, verdeutlicht Bentele.

Außerdem muss der Anteil von Holz in allen Hybridanlagen unmissverständlich auf den steigenden Anteil der Bio-Treppe anerkannt werden – nicht nur bei gleichzeitig mit der fossilen Heizung installierten Holzheizungsanlagen. Auch muss für die seit 2024 installierten Öl- und Gasheizungen die bereits geltende Bio-Treppe beibehalten werden. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf würde sie entfallen. Das ist nicht sinnvoll, wenn die Bio-Treppe das klimapolitische Herzstück des GModG sein soll.
Um die Klimaziele des Klimaschutzgesetzes in Deutschland zu erreichen, darf spätestens ab 2045 nicht mehr fossil geheizt werden. Daher muss das Einsatzverbot für fossile Brennstoffe ab 2045 beibehalten werden. Ansonsten werden die Klimaziele zur Farce.
„Holzwärme in Deutschland ist breit verfügbar, versorgungssicher, bezahlbar, technisch ausgereift, emissionsarm und sehr effizient. Dazu stärkt sie den ländlichen Raum. Die Bundesregierung wäre gut beraten in der aktuellen Situation bei der Energiewende im Gebäudesektor auf Wärme aus Pellets und Holz zu setzen statt diese zu beschränken“, appelliert DEPV-Geschäftsführer Bentele.
Alle Einzelheiten zu den Forderungen des DEPV können Sie in der Stellungnahme zum GModG nachlesen.

 

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