Die Sonderfolge vertieft anlässlich der Beratungen über das Gebäudeenergiegesetz am 8. September 2023 im Bundestag weitere Themen wie die kommunale Wärmeplanung und den Beitrag des Gesetzes zum Klimaschutz im Gebäudebereich.
„Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Baustein, damit der Gebäudesektor seine Klimaziele erreichen kann“, betont Sibylle Braungardt. „Seit Jahren sehen wir hier zu wenig konkrete Schritte hin zu einer erneuerbaren und effizienten Wärmeversorgung – das soll sich mit dem Gesetz ändern.“ Darüber hinaus, so Braungardt, brauche es weitere Schritte etwa bei der Sanierung der Gebäudehülle oder effizientere Heizungstechnik, um die Energieversorgung von Gebäuden bis zum Jahr 2045 vollständig CO2-frei zu gestalten.
Fahrplan für mehr Klimaschutz im Haus
Im Kern betreffen die neuen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes Heizungen, die neu eingebaut werden. Diese müssen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Für neu errichtete Gebäude in Neubaugebieten gilt dies ab dem 1.1.2024. Für Gebäude in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnenden ab Juni 2026 und für alle anderen Kommunen ab Juni 2028. Das kann mit verschiedenen Optionen erfüllt werden, etwa mit Biomasse, dem Anschluss an das Fernwärmenetz oder mit dem Einbau einer Wärmepumpe, ggf. auch in Kombination mit einem Gaskessel.
Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich jetzt damit beschäftigen, welche Option sie wählen wollen, wenn sie die Heizung tauschen. „Wichtig ist, sich einen Plan zu machen, etwa mit Hilfe einer Energieberatung und sich darüber zu informieren, welche Förderung man in Anspruch nehmen will“, ergänzt Braungardt. Die neuen Förderrichtlinien, die parallel zur Gesetzesnovelle erarbeitet werden, werden Ende September 2023 kommuniziert. Wichtige Eckpunkte sind: eine Grundförderung von 30 Prozent für alle neuen Heizungstechnologien mit 65 Prozent Erneuerbaren sowie eine Bonusförderung, die einkommensabhängig ist. Demnach können Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus selbst nutzen und weniger als 40.000 Euro Jahreseinkommen haben, einen Sonderbonus erhalten. Ein dritter Bestandteil ist ein Geschwindigkeitsbonus, der bei einem schnelleren Heizungstausch ausgezahlt werden soll.
Der Podcast greift nicht zuletzt praktische Fragen sowie Mythen rund um das Gebäudeenergiegesetz und einzelne Technologien auf, etwa die Frage, ob es wirklich eine Fußbodenheizung braucht, wenn man eine Wärmepumpe betreiben will.