GEG -> GModG

Sinnvolles auch sinnvoll zu ersetzen, ist nicht leicht

Die Verzögerung beim neuen Gebäudemodernisierungsgesetz und das Verschieben der Startfrist für die 65%-EE-Regel rufen harsche Kritik auf breiter Basis hervor.

Gem. GEG §71 (1) sollten ab 01. Juli in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien laufen. Bild: stock.adobe.com/Puck
Gem. GEG §71 (1) sollten ab 01. Juli in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien laufen. Bild: stock.adobe.com/Puck

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (nun GModG abgekürzt) wird nicht zum 01. Juli fertig. Dies wurde von vielen vorausgesehen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun angekündigt, bestehende Fristen des noch gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verlängern. Das heißt, die gemäß GEG § 71 Abs. (1) ursprünglich für den 1. Juli 2026 vorgesehene Verpflichtung in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll nun erst ab dem 1. November 2026 gelten.

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt die gestrige Entscheidung der Bundesregierung, kritisiert ihn aber als Symptom der anhaltenden energiepolitischen Unsicherheit für den Wärmesektor. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes werde bereits viel zu lange hinausgeschoben. Politische Klarheit sei überfällig.

"An dieser Fristverlängerung zeigt sich das größte Problem der aktuellen Energiepolitik: der Stillstand", kommentiert BEE-Hauptgeschäftsführerin Dr. Christine Falken-Großer. Dass durch Fristverschiebungen ein wichtiger Schub für die Wärmewende im Gebäudesektor verhindert werde, weil das weniger ambitionierte Nachfolgegesetz noch immer nicht einmal als Referentenentwurf vorliege, schaffe neue Unsicherheiten in Zeiten ohnehin steigender fossiler Energiekosten, so die Kritik.

Deutlich schärfer ist der Ton beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima: „Das ist doch kein Plan mehr, das ist Stückwerk. Fristen rauf, Fristen runter – und keiner weiß, was morgen gilt. Erst wird ein Gesetz beschlossen, dann wird es verschoben, bevor es überhaupt greift, und parallel schon wieder das nächste angekündigt. Wer soll da noch investieren? Wer soll da noch Vertrauen haben? Ich sage es so, wie es ist: Wenn wir im Handwerk so arbeiten würden, könnten wir den Laden dichtmachen", kritisiert ZVSHK-Präsident Michael Hilpert. "Unsere Betriebe stehen jeden Tag beim Kunden im Keller und müssen Entscheidungen umsetzen – nicht verschieben. Die Leute erwarten zu Recht klare Aussagen: Was gilt, was lohnt sich, was hat Zukunft? Stattdessen produziert die Politik Unsicherheit im Monatsrhythmus. Das bremst Investitionen, das verunsichert Eigentümer und das fällt am Ende auf uns zurück. Wir brauchen keine nächste Fristverlängerung. Wir brauchen endlich klare Regeln, die länger halten als eine Legislaturperiode. Alles andere ist schlicht nicht vermittelbar.“

Positiv sei das Signal, die Förderung stabil zu halten und der geplante Mieterschutz nachvollziehbar. (Vermieter sollen bei neuen fossilen Heizungen künftig an Folgekosten wie CO-Preis, Netzentgelten und Mehrkosten für biogene Brennstoffe beteiligt werden.) Aber: "Was wir hier erneut sehen, ist ein politisches Muster: Entscheidungen entstehen zu oft als Reaktion auf kurzfristigen Druck statt aus einer klaren Linie heraus. Diese Politik auf Zuruf führt zu ständigem Nachjustieren –und genau das untergräbt Vertrauen und Planungssicherheit", so der ZVSHK

Aus Sicht des Immobilienverband Deutschland IVD werde mit dem Mieterschutzplan die angekündigte Wahlfreiheit im Heizungskeller für Vermieter faktisch wieder einkassiert.

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