GModG

Gesetzentwurf ruft unterschiedliche Reaktionen hervor

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes, der vergangene Woche bekannt wurde, in die Ressortabstimmung gegeben.

Das darf noch eine Weile. Bild: stock.adobe.com/Peter Maszlen
Das darf noch eine Weile. Bild: stock.adobe.com/Peter Maszlen

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt, dass die Bundesregierung den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) nach Monaten des Wartens in die Ressortabstimmung gegeben hat. Der BDH  erhofft sich mit dem neuen Gesetz einen Kurswechsel hin zu weniger Bürokratie und einer stärkeren Marktorientierung bei der Heizungsmodernisierung: Abgeschafft wird die 65%-EE-Verpflichtung beim Einbau neuer Heizungen sowie die komplexen Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), insbesondere § 71." Der Verband befürwortet, dass zur Erfüllung der so genannten Biotreppe neben dem Einsatz von biogenen gasförmigen und flüssigen Energieträgern Optionen wie Solarthermie und hybride Heizsysteme berücksichtigt werden.

Die geplanten Regelungen beim Thema Mieterschutz sieht der Verband kritisch; sie könnten dazu führen, dass Vermieter Investitionen in moderne und effiziente Heizsysteme zurückstellen. Zudem werde die Fernwärme nicht berücksichtigt. Effizienzmaßnahmen wie der Tausch von Heizungspumpen, der hydraulische Abgleich und die Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung seinen unzureichend berücksichtigt. 

Darüber hinaus benachteiligt der Entwurf das Heizen mit Holz durch zu hohe Anforderungen an feste Biomasse, die weit über die Anforderungen der EU-Richtlinien zu erneuerbaren Energien hinausgehen. Es bestehe die Gefahr, dass die Nutzung von Holz für das Beheizen von Gebäuden unmöglich gemacht wird.

Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. AGDW ist die geplante verpflichtende Kaskadennutzung für feste Biomasse ein schwerwiegender ordnungspolitischer Eingriff. Der Gesetzentwurf setze auf ideologisch motivierte Regulierung statt auf wirksamen Klimaschutz. Ein erheblicher Teil des bei der Waldpflege anfallenden Holzes sei für langlebige stoffliche Anwendungen weder technisch noch wirtschaftlich geeignet, die energetische Nutzung daher keine nachrangige Resteverwertung, sondern ein [...] Beitrag zur Ablösung fossiler Energieträger.

Wenig überraschend begrüßt der Flüssiggas Verband den Entwurf, denn er hat Vorschläge zum Thema Grüngas aufgegriffen, die in der Woche vor der Veröffentlichung des Eckpunkteprogramms vom Verband kamen: „Der Entwurf [...] unterstreicht die Rolle, die biogenes Flüssiggas in der Wärmeversorgung und Heizungsmodernisierung einnehmen kann“, so Hauptgeschäftsführer Andreas Stücke. Die künftig von den Energieversorgern zu treffende Grüngasquote sei geeignet, den Produzenten grüner Moleküle die erforderliche Investitionssicherheit zu verschaffen. Eine parallel wirkende „Bio-Treppe“, die von den Eigentümern beim Einbau einer neuen Gasheizung verfolgt werden müsse, sei jedoch angesichts einer permanent wachsenden Grüngasquote verzichtbar.

Der Bundesverband Bioenergie signalisiert Hoffnung: Die nun skizzierten weiteren Stufen der so genannten Bio-Treppe" könnten durch die Branche bedient werden, nachhaltige Potenziale seien verfügbar. Wichtig wäre allerdings statt des nun vorgesehenen sprunghaften Anstiegs ein gleichmäßiger Aufwuchs, um Verlässlichkeit und Planbarkeit zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund des bedauerlichen Wegfalls der bisherigen 65-Prozent-Regelung muss die Förderung so ausgestaltet werden, dass ein angemessener Ausgleich geschaffen wird", heißt es vom Verband.

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. DENEFF betitelt ihren Kommentar Mit Vollgas in die Abhängigkeitsfalle und weist darauf hin, dass der GModG-Entwurf ausgerechnet am 05. Mai, dem Tag Energieabhängigkeit, das Licht der Welt erblickte. Ab diesem Tag ist Deutschland rein rechnerisch für den Rest des Jahres auf Energieimporte angewiesen. Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums verlängere fossile Abhängigkeiten für den Gebäudesektor und bringe die Energieeffizienz nicht voran, so die DENEFF.

„Einen schlechteren Zeitpunkt hätten die Ministerien nicht wählen können – gerade mit Blick auf die derzeitige Energiekrise und ihre Folgen. Es ist erschreckend, dass so viel bürokratische Energie in die Aufweichung von sinnvollen Standards fließt, statt das Land dauerhaft aus der Krise zu führen“, sagt der geschäftsführende Vorstand Henning Ellermann. 

Die Frist, in der die Verbände ihre Stellungnahmen einreichen können, endet am 11. Mai. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich das Gesetz im weiteren Verlauf gestaltet.

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