Am Beispiel von Büroimmobilien und Kindertagesstätten haben Forschende untersucht, was die künftigen Vorgaben aus der Politik für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gewerbeimmobilien bedeuten können. Ein neuer Report des vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt geförderten Kopernikus-Projekts Ariadne zeigt ihre Ergebnisse.
Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt ihren Mitgliedsstaaten vor, für einen effizienten Energieeinsatz in Nichtwohngebäuden künftig Effizienzanforderungen an Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zu stellen. Bis 2030 sollen 16% der Gebäude mit dem größten Energieeinsparpotenzial modernisiert werden, bis 2033 ein Anteil von 26%. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz konkretisiert die Bundesregierung die Anforderungen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden in Deutschland, die daraus entstehen. Der veröffentlichte Ariadne-Report liefert hierzu wichtige Analysen und Einordnungen.
Von den insgesamt 22 Mio.n beheizten Gebäuden in Deutschland sind 2 Mio. Nichtwohngebäude wie Büros oder Kindertagesstätten. Zwar haben Nichtwohngebäude nur rund 9% der Gebäude, jedoch etwa ein Drittel der beheizten Nutzfläche – und damit ein Drittel des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen des Gebäudebestandes. Mit einer Sanierungsrate bei 0,7% pro Jahr herrscht in diesem Sektor jedoch eine geringe Investitionsdynamik.
„Die Sanierung von Nichtwohngebäuden hilft nicht nur dem Klima, sondern ist auch eine Renditechance für Vermietende. Angebotsmieten bei Bürogebäuden mit Mindestenergieeffizienz liegen rund zwei Euro höher als bei Gebäuden ohne solche Standards“, erklärt Malte Bei der Wieden vom Öko-Institut, Hauptautor der Studie.
Mindesteffizienzstandards im Politik-Mix als Sicherheitsnetz für die Klimaziele
Die Ariadne-Forschenden des Öko-Instituts und des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigen, dass Sanierungsvorgaben den Politik-Mix sinnvoll ergänzen können. Spüren Eigentümerinnen und Eigentümer die finanziellen Vorteile durch eine energieeffizientere Energieversorgung ihres Gebäudes, zum Beispiel durch eine Wärmepumpe, braucht es keinen zusätzlichen Druck durch Mindestenergieeffizienzstandards. Sobald organisatorische, finanzielle oder informative Barrieren vorherrschen, können die Standards jedoch einen wichtigen Anstoß geben. Beispielsweise bei Vermietenden, die bei einem Heizungsaustausch in erster Linie die Investition tragen, jedoch nicht davon profitieren.
Interviews mit Fachleuten legen offen, dass die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen vor allem an hohen Investitionskosten und begrenzten Budgets scheitert. Etwa bei Kindertagesstätten hätten Träger zudem häufig wenig Anreiz, in Sanierungen zu investieren, da sie in der Regel nicht Eigentümer der Gebäude sind.
Viele Eigentümer setzten auf schrittweise Modernisierungsmaßnahmen, die sich mit dem laufenden Betrieb vereinbaren ließen, erklärt Ralph Henger vom Institut der deutschen Wirtschaft, Mit-Autor der Studie. „Grundsätzlich unterstützen Mindesteffizienzstandards ein solches Vorgehen und wirken wie eine Sicherheitsnetz, um nicht-ökonomischer Hemmnisse zu überwinden, die nicht durch eine CO2-Bepreisung oder andere Marktinstrumente überwunden werden können.“
Ein Politik-Mix, mit dem sich die Dekarbonisierung des Gebäudesektors finanziell für alle lohnt, ist eine große Herausforderung. Die Mindestanforderungen an Energieeffizienz aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz können innerhalb der Wärmewende als letzte Instanz sicherstellen, dass Klimaneutralität bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt wird.
Der Report als PDF
Malte Bei der Wieden, Tanja Kenkmann, Benjamin Köhler, Ralph Henger, Christian Oberst, Christopher Breddermann (2026): Wirtschaftlich umsetzbare Energieeinsparungen realisieren durch Mindesteffizienzstandarts für Nichtwohngebäude. Kopernikus-Projekt Ariadne, Potsdam.














