Studie

Ökoinstitut zeigt CO₂-Lücke im GMG-Eckpunktepapier

Einer neuen Studie des Ökoinstituts zufolge vergrößern die Regelungen der GMG-Eckpunkte die Treibhausgasemissionswerte und auch die Abweichung von den gesetzlichen Klimazielen signifikant.

Die neue Studie vom Ökoinstitut zeigt die CO2-Lücke in den Heizungseckpunkten der Bundesregierung. Cover: Ökoinstitut
Die neue Studie vom Ökoinstitut zeigt die CO2-Lücke in den Heizungseckpunkten der Bundesregierung. Cover: Ökoinstitut

Im Vergleich zum bisherigen Rechtsrahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vergrößert sich die heute schon bestehende Lücke zu den Klimazielen, die das Klimaschutzgesetz verbindlich festlegt.

Betrug die Lücke, die das alte GEG verursachte, bereits 25 Mt CO₂-Äquivalente (CO₂e) pro Jahr, wird sie sich mit den neuen Vorgaben um weitere 5 - 8 Mt CO₂e auf 30-33 Mt CO₂e pro Jahr ausweiten. Für das Klimaziel 2040 vergrößert sich die schon bestehende Lücke von 102 Mt CO₂e pro Jahr um weitere 14 - 22 Mt CO₂e auf 116 - 124 Mt CO₂e pro Jahr.

Die Studie berechnet neben den gesetzlich festgelegten Emissionsmengen für Zieljahre 2030 und 2040 auch Budgetziele, d.h. die über mehrere Jahre kumulierte Treibhausgasmenge bis 2040. Bis 2040 zeigt sich hier eine Abweichung von zusätzlichen 108 bis 172 Mt CO₂e gegenüber dem vom Klimaschutzgesetz verbindlich vorgegebenen Emissionsbudget.

Kerninstrument 65 % erneuerbare Wärme beim Heizungseinbau 

Die 65%-EE-Vorgabe aus dem GEG ist das bedeutendste Klimaschutzinstrument im Gebäudebereich. Ihre Minderungswirkung beträgt 9,6 Mt CO₂e im Jahr 2030 und 30,2 Mt CO₂e für 2040. Damit ist sie für über 80% der gesamten Emissionsminderung des GEG verantwortlich. Falle dieser verbindliche Standard, fehle ein zentraler Treiber für den Umstieg auf erneuerbare Wärme, sagt Dr. Sibylle Braungardt, Expertin für Klimaschutz im Gebäudesektor am Öko-Institut.

Bio-Treppe und Grüngasquote unter den bisherigen Ambitionen

Die geplante „Bio-Treppe“ für neu eingebaute fossile Heizungen und eine Grüngas- bzw. Grünheizölquote für Inverkehrbringer von Gas und Öl sollen gemäß den vorliegenden Eckpunkten im Jahr 2028 mit „bis zu 1%" starten. Für die Analyse des Ökoinstituts wurde ein Stufenmodell angenommen, das für die Bio-Treppe ab 2029 zunächst 10% (angedacht laut Eckpunktepapier), sowie ab 2035 30% und ab 2040 60% erneuerbare Anteile vorsieht (wie sie im GEG vorgesehen waren).

Die Klimawirkung dieser Instrumente entfaltet sich über zwei Mechanismen: Zum einen sinkt der Emissionsfaktor des Gas-Mixes rechnerisch, wenn der Anteil erneuerbarer Gase steigt. Zum anderen erhöhen steigende Grüngas- und Grünheizölanteile die Brennstoffkosten und können dadurch Investitionsentscheidungen beeinflussen. Ob dieser Lenkungseffekt tatsächlich eintritt, hängt für vermietete Gebäude maßgeblich von der Ausgestaltung des Mieterschutzes ab. Sind zusätzliche Brennstoffkosten weitgehend umlagefähig, verlieren steigende Quoten ihre investitionslenkende Wirkung – insbesondere im vermieteten Bestand.

Ausgestaltung von Bio-Treppe und Mieterschutz entscheidet über Wirkung

Selbst mit den heute beschlossenen klimapolitischen Maßnahmen für den Gebäudesektor werden die nationalen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 verfehlt. Das geht aus dem Projektionsbericht 2025 der Bundesregierung hervor. Ersetzt man die 65-%-Erneuerbare-Wärme-Vorgabe durch die in den Eckpunkten beschriebenen Instrumente, vergrößert sich die Abweichung vom gesetzlich festgelegten Emissionspfad deutlich.

„Wichtig sind jetzt zwei Dinge“, so Braungardt, „zum einen muss die Bio-Treppe ambitioniert ausgestaltet werden, damit sie eine relevante Klimaschutzwirkung entfalten kann. Insbesondere muss die zweite Stufe so früh wie möglich kommen und ambitioniert ausgestaltet sein. Zum anderen müssen Vermietende die Mehrkosten tragen, die mit dem Einsatz für teure Brennstoffe entstehen, damit sie dieses Kostenrisiko in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen und damit Mietende wirksam geschützt sind.“

Diese Studie entstand im Öko-Institut e. V.

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