Das Solarpaket ist an die Reform des Klimaschutzgesetzes gebunden, mit dem nun die Sektorziele abgeschafft wurden. Damit muss nicht mehr jeder einzelne Sektor seine Klimaschutzziele einhalten, sondern alle Sektoren als Ganzes. Es gibt auch keine Sofortprogramme mehr, sollte ein Sektor wie etwa der Verkehr zuviel CO2 ausstoßen.
Mit dem Solarpaket sollen der Betrieb von Balkonkraftwerken oder auch die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom in Mehrfamilienhäusern vereinfacht werden. Zudem sollen Freiflächenanlagen unbürokratisch erweitert werden können. Die heimische Solarindustrie wird jedoch nicht gefördert.
Der Bundesverband der Solarwirtschaft begrüßt die Einigung, reagierte hingegen enttäuscht darauf, dass eine Verständigung in der Koalition auf industriepolitische Impulse innerhalb des Reformpaketes nicht erzielt werden konnte. Im harten Standortwettbewerb mit Asien und den USA um die Solarfabriken der Zukunft sei damit eine Chance für eine Renaissance der Solarindustrie in Deutschland und für mehr Sicherheit bei der Versorgung mit solartechnischen Schlüsselkomponenten verspielt worden.
Mit dem Solarpaket könne ein wichtiger Baustein zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien verabschiedet werden, heißt es vom BDEW. Gut sei die Anhebung der maximalen Anlagengröße auf 50 MW anstelle des geplanten Rückfalls auf 20 MW ab dem Jahr 2024. Damit könnten ineffiziente PV-Anlagengrößen vermieden werden.
"Zum Jahrestag des Atomausstiegs, der eindrucksvoll belegt, dass Erneuerbare mittlerweile nicht nur die restlichen Atomstrommengen, sondern auch Kohlestrom verdrängen, hat sich die Ampelfraktion endlich auf das Solarpaket I und damit auf Erleichterungen für den Ausbau der Solarenergie geeinigt", sagt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. "Damit wurde der Knoten durchschlagen, um überbordende Bürokratie und weitere administrative Hürden zu beseitigen – von Mieter*innenstrom über Gewerbedächer bis Agri-PV. Auch der Betrieb von Balkonkraftwerken soll einfacher werden sowie die Nutzung von selbst erzeugtem Sonnenstrom in Mehrfamilienhäusern." Die Koalitionäre müssten jetzt sicherstellen, dass der Bundesrat am 26.04. über den Vorschlag abstimmen kann.
PV auf Mehrfamilienhäusern
„Die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ wird den Durchbruch für die Photovoltaik im Bereich der Mehrfamilienhäuser bringen", meintGero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem. "Das, was mit der Eigenerzeugung und der Solarstromnutzung in mehr als zwei Millionen Einfamilienhäusern schon heute gelebte Praxis ist, wird jetzt auf Mehrfamilienhäuser übertragen. Damit können zukünftig auch Mietende oder Wohnungseigentümergemeinschaften von den Vorteilen des selbst erzeugten Solarstroms und der Energiewende profitieren.
Das Modell ist denkbar einfach: Der Eigentümer investiert in die Solaranlage und bietet den selbst erzeugten Strom den Bewohnenden an. Smart Meter erfassen Erzeugung und Verbräuche. Parallel zur bekannten Heiz- und Nebenkostenabrechnung könnten die Mietenden zukünftig einmal jährlich eine Abrechnung über ihren Solarstromanteil erhalten. Um diese Menge reduziert sich ihr Strombezug aus dem Netz. Mietende profitieren so von günstigeren Stromkosten und der klimafreundlichen Erzeugung auf dem Dach, für Vermietende lohnt sich die Investition durch die Vermarktung im eigenen Objekt.
Wir sind überzeugt, dass so wie heute Heizungsanlagen schon bald auch Photovoltaikanlagen zum Ausstattungsstandard von Wohn- und Gewerbeimmobilien dazu gehören werden. Das Gesetz schafft unbürokratisch eine ‚Win-Win-Situation‘ für Eigentümer und Mietende, die gut für den Geldbeutel und für das Klima ist. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Smart Metering und der Abrechnung wird Techem einen Beitrag leisten können, Solarstrom für möglichst viele Menschen in Deutschland Realität werden zu lassen.“