Entwurf für neues Klimaschutzgesetz steht

Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf der Novelle zum Klimaschutzgesetz (KSG), mit dem der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nach ambitionierteren Klima- und Sektorzielen umgesetzt werden soll.

Nach Verfassungsbeschwerden mehrerer, teils jugendlicher Klimaschützer erklärte das Bundesverfassungsgericht Ende April, dass das Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Foto: stock.adobe.com/Tim
Nach Verfassungsbeschwerden mehrerer, teils jugendlicher Klimaschützer erklärte das Bundesverfassungsgericht Ende April, dass das Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Foto: stock.adobe.com/Tim

Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesrepublik den CO2-Ausstoß bis 2030 um 65 % gegenüber 1990 senken muss. Bislang lag das Ziel bei 55 %. Für die Zeit nach 2030 wurden konkretere Zahlen festgelegt, wie viel CO2 pro Jahr eingespart werden muss. Bis 2040 sollen die Emissionen um 88 % fallen und Klimaneutralität soll bereits 2045 und nicht erst 2050 erreicht werden.

Wege zum Ziel

Der KSG-Entwurf enthält keine Mittel und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Mögliche Wege werden aber durch mehrere Studien gezeigt. Im Auftrag von Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende erstellte etwa das Prognos-Institut gemeinsam mit dem Wuppertal-Institut und dem Öko-Institut ein Szenario, nach dem der Kohleausstieg auf das Jahr 2030 vorgezogen werden muss. Erneuerbare Energien sollten schneller ausgebaut und ab 2032 keine Autos mit Verbrennermotor mehr zugelassen werden. Die Landwirtschaftssektor müsse die industrielle Tierhaltung einschränken.

Studie „Systemische Herausforderung der Wärmewende“

Für den Gebäudesektor veröffentlichten Fraunhofer ISE, Öko-Institut und Hamburg Institut am Dienstag eine im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte neue Studie mit zwei Roadmaps, mit denen sich die verschärften Klimaschutzziele im Gebäudesektor bis 2050 doch noch erreichen lassen. Das Forschungsteam stellt Maßnahmen und politische Instrumente vor, mit denen die dezentrale Wärmeerzeugung kein CO2 mehr ausstößt, der Endenergieverbrauch gesenkt und die Wärmenetze ausgebaut werden können. Die meisten Instrumente müssten jedoch vor 2025 eingeführt und umgesetzt werden.

Zwei zentrale Ansätze kristallisierten sich bei der Analyse heraus: Entweder müssen Effizienzmaßnahmen maximiert werden, um den Endenergiebedarf so weit zu senken wie möglich. Doch sorgen dabei u.a. technische oder denkmalschutzbedingte Dämmrestriktionen dafür, dass nur maximal 60 % möglich sind. Die restlichen 40 % müssen durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Der zweite Ansatz setzt vor allem auf den Ausbau der erneuerbaren Energien, um mit den ausgestoßenen Treibhausgas (THG)-Emissionen auf null zu kommen. Hier sind insbesondere deutlich mehr erneuerbare Energien für die Wärmebereitstellung nötig.

Bei beiden Ansätzen steigt der Anteil der Erneuerbaren im Endenergieträgermix zur Wärmeversorgung signifikant. Wesentliche Beiträge kommen aus der Nutzung von Umgebungswärme mit Wärmepumpen, grüner Fernwärme, Biomasse und Solarthermie.

Im Fokus der Studie stand die Wärmebereitstellung für Heizung und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die bis 2050 nahezu klimaneutral sein sollen. Betrachtet wurden zwei Zielbereiche: Einerseits die Senkung des nicht-erneuerbaren Primärenergiebedarfs um 80 % gegenüber 2008 und andererseits die Reduktion der gesamten Treibhausgasemissionen um 95 % gegenüber 1990. Daraus wurden fünf Ziele für den Gebäudesektor abgeleitet:

  • Die aktuelle energetische Sanierungsrate von derzeit 1 % muss dringend ansteigen.
  • Die Entwicklung der Fernwärme-Infrastruktur muss Auswirkungen auf die Gas-Infrastruktur haben.
  • Die Klima-Zwischenziele der THG-Emissionsminderung müssen eingehalten werden.
  • Die Dekarbonisierung des Energiesektors, besonders der Stromerzeugung, muss zügig vonstattengehen; und zwar mit einem ambitionierten Ausbauplan für die erneuerbaren Energien und dem Ausstieg aus der Kohleverstromung.
  • Eine Infrastruktur für den Import und die inländische Erzeugung von Power-to-Gas- und Power-to-Liquid-Produkten muss aufgebaut werden.

"Und gehen Sie noch weiter, wenn Sie an den Baubereich denken. Bleiben Sie nicht beim Heizen, Kühlen und Beleuchten gedanklich stehen, sondern setzen Sie klare, verlässliche und ambitionierte Vorgaben für Baustoffe als Teil des Industriesektors. Damit die Unternehmen, die heute schon Klimaschutz Realität werden lassen, keine Wettbewerbsnachteile mehr haben, sondern für ihre Vorbildfunktion belohnt werden", heißt es in einer Stellungnahme der Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), um die sie im Vorfeld des Entwurfs zum KSG vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gebeten wurde.

Resonanzen zum KSG-Entwurf

„Die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes ist eine rasant schnelle Reaktion auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Sie ist überdies der Schlusspunkt einer Legislaturperiode, in der klimapolitisch viel auf den Weg gebracht wurde.

Das Ergebnis dieser vier Jahre übertrifft einige Erwartungen, die mit Blick auf die Wahlergebnisse im Herbst 2017 zu vermuten waren. Gleichzeitig ist die Diskrepanz zwischen politisch festgehaltenen Zielen und den zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen und Plänen so offenkundig wie nie zuvor", kommentiert Andreas Kuhlmann, Geschäftsführungsvorsitzender der Deutschen Energieangentur dena.

Mehr Gas für weniger Kohle

Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas, hofft, dass es nicht nur bei neuen Zielen bleibt: „Für einen echten Klimaschutz brauchen wir jetzt kurzfristige und pragmatische Lösungen. Wir müssen nun bis 2030 die low hanging fruits ernten: Ein rascher Wechsel von Kohle und Öl zu Gas bringt echte CO2-Einsparungen, schnell und sozial verträglich. Moderne Gaskraftwerke stoßen bis zu 70 Prozent weniger CO2 aus als Kohlekraftwerke. Sie können aber vor allem den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren absichern und gewährleisten eine sichere Versorgung, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht.

Mehr Gas kann aber nur heißen, dass mehr erneuerbare Gase eingesetzt werden.

Subventionen umverteilen

„Immer noch zementieren Subventionen für fossile Energieträger den Status quo eines fossilen Energiesystems und verzögern so den Einsatz Erneuerbarer Energien", kritisiert Dr. Simone Peter, Vorsitzende des Bundesverbandes für erneuerbare Energien. "Um das Ziel von 65 Prozent Treibhausgas-Minderung bis 2030 zu erreichen, müssen fossile Energieträger den Erneuerbaren in allen Sektoren schneller als geplant weichen und faire Marktbedingungen für die Erneuerbaren geschaffen werden, sonst bleibt das Klimaschutzgesetz nur eine leere Hülle“. Hierfür schlage der BEE einen Katalog der Erneuerung als Klimaschutz- und Konjunkturmaßnahme mit hohem Wertschöpfungspotential vor.

Die Nutzung Erneuerbarer Energien sei insgesamt um den Faktor 2,4 von 455 TWh (2019) auf 1084 TWh bis 2030 zu steigern und ein konkreter Zeitplan für den Abbau der fossilen Subventionen vorzulegen. Unter Berücksichtigung des steigenden Bruttostromverbrauchs durch E-Mobilität, Wärmepumpen und Grünen Wasserstoff im Rahmen der Sektorenkopplung müsse vor allem der Ökostromanteil erheblich gesteigert werden, von 242 TWh (2019) auf 575 TWh (2030).

Die Ausweitung der direkten erneuerbaren Nutzung im Wärmesektor sei ebenso von zentraler Bedeutung. „Dem deutlich gesteigerten Einsatz von Solarthermie- und Geothermieanlagen sowie der Nutzung der Bioenergie steht technologisch nichts im Weg. Aber weder die bis zum Jahr 2025 festgelegten CO2-Preise bzw. die Obergrenze für das Jahr 2026 im nationalen Emissionshandel noch das Preisniveau im europäischen Emissionshandel werden ausreichen, um die Klimaschutzziele zu erreichen“, so Peter. Daher sei der nationale CO2-Preis sowie der europäische Emissionshandel dringend weiterzuentwickeln.

Eine höhere CO2-Bepreisung fordert auch die Bioenergiebranche. „Mit der Bioenergie [...] sparen [wir] bereits heute jedes Jahr mehr als 60 Mio. t CO2 ein", sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. "Wir sehen die Bioenergie als Problemlöser, der immer dort zum Einsatz kommen sollte, wo andere Klimaschutztechnologien bei der Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende und im Klimaschutz an ihre Grenzen stoßen."

"Für die Novelle des KSG empfehlen wir [...], die bestehenden Anreizsysteme wie das EEG für den Strombereich, die Treibhausgasquote im Verkehr, das Gebäudeenergiegesetz und vor allem die CO2-Bepreisung so weiterzuentwickeln, dass die vollen Potenziale der Bioenergie in allen Sektoren kurzfristig ausgeschöpft werden. Des Weiteren sprechen wir uns dafür aus, eine CO2-Senkenstrategie zu entwickeln, um Ziele für den CO2-Entzug aus der Atmosphäre und politische Ansätze für den sektorübergreifenden Aufbau von Technologien zur Entnahme von CO2 aus der Luft und zur dauerhaften Speicherung anzugehen.“

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