Die Wärmewende hat gelitten und bis heute sind die Unklarheiten um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die geltende Förderlandschaft nicht beseitigt. Dabei steht beides und die BEG-Förderung ist eigentlich ganz gut - auch für Menschen mit eher durchschnittlichem Familieneinkommen. Nur scheint letzteres nicht mehr in ausreichendem Maße durchzudringen zu den Sanierungswilligen.
Solche Bewertungen hörte man viel auf der IFH Intherm in Nürnberg. Die Schlussfolgerung kann eigentlich nur sein: Wir müssen reden, und zwar sachlich, verständlich und transparent. Vielleicht auch etwas heiterer, denn niemand lässt sich gern zu etwas zwingen, das mit Streit belegt ist und dessen Sinn und persönlicher Nutzen sich nicht erschließt. Zudem würde die Motivation sicher steigen, wenn die Bundesregierung ihr Koalitionsversprechen einlöste und die Einnahmen aus der stetig steigenden CO2-Bepreisung (aktuell bei 45 €/t) als Klimageld an die Menschen zurückgäbe.
Also erstens: Die Förderung für den Heizungstausch ist ziemlich gut und noch besser wird sie nicht. Und zweitens: Wenn Sie heute die alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Variante auswechseln, die mit (Öko-)Strom oder anderen Erneuerbaren läuft, sind Sie auf der sicheren Seite. Sie tun etwas für‘s Klima, sparen beim Verbrauch und vermeiden erneute Ausgaben, wenn es dann wirklich nicht mehr zum Aussuchen ist. 2045 ist definitiv Schluss mit dem CO2.
Zur Angstfrage, ob Sie Ihre erneuerbare Heizung womöglich wieder entfernen müssen, wenn die Kommune nach Vorlegen der kommunalen Wärmeplanung ein Wärmenetz vor Ihrem Haus platziert, hat der Bundesverband Wärmepumpe BWP e.V. kürzlich ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Die Antwort sei Nein, sagt Dr. Miriam Vollmer, Rechts- und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, egal, ob Sie nun eine Wärmepumpe einbauen oder anderweitig mit Erneuerbaren heizen. Es sei praktisch ausgeschlossen. Gemeinden müssten ihre Fernwärmesatzungen mit Ausnahmen für emissionsfreie Heizungen versehen. Zudem gebe es Gebiete, für die definitiv keine Wärmenetze vorgesehen werden, sagt BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. Welche das seien, könnten Kommunen in wenigen Stunden sagen, ist er sich sicher.
DEUTSCHER TGA AWARD 2024 – Bewerbungsfrist verlängert
Liebe Planerinnen und Planer! Wenn Sie ein interessantes und wegweisendes TGA-Projekt durchgeführt oder in der Pipeline haben, nutzen Sie die Chance und stellen Sie es vor! Wir wissen, Sie haben viel zu tun. Deshalb haben wir den Prozess vereinfacht und verlängern nun auch die Bewerbungsfrist bis zum 30. Juni. Alles Wissenwerte finden Sie unter www.deutscher-tga-award.de.
Ihre
MSc, Dipl.-Ing. Silke Schilling

Anhang | Größe |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 245.81 KB |
· Artikel im Heft ·