Die Wärmeerzeugung als Teil eines TGA-Gesamtsystems
Bis 2030 sollen allein in Wohngebäuden über vier Millionen Wärmepumpen verbaut sein, bis 2045 gar neun, heißt es im kürzlich veröffentlichten Abschlussbericht der dena-Leitstudie „Aufbruch Klimaneutralität“ /1/. Dazu verändert der Gesetzgeber Stück für Stück die Rahmenbedingungen. So wurde etwa die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stärker auf die Gebäudesanierung ausgerichtet. Die Förderbedingungen für den Wohnungsneubau wurden in der BEG-Richtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ überarbeitet. Neue Effizienzvorgaben für Wärmepumpen, die 2023 in Kraft treten, werden 2024 nochmals verschärft.
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Silas Jäger

Rainer Hackl

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