Prüfverfahren

Asbest in Brandschutzklappen

Die DEKRA bietet Unternehmen ein standardisiertes Prüfverfahren zum eventuellen Weiterbetrieb alter asbesthaltiger Brandschutzklappen an.

Quelle: DEKRA e. V.
Quelle: DEKRA e. V.

Zahlreiche alte Brandschutzklappen sind asbesthaltig. Aufgrund ihres Alters können viele nicht mehr sicher betrieben werden und müssten ausgetauscht werden. Die Prüfung nach einem standardisierten Vorgehen gibt den Betreibern jetzt Gewissheit, ob und wie der Weiterbetrieb möglich ist.

Bis Ende der 1980er Jahre kam in vielen Gebäuden auch in Brandschutzklappen das mittlerweile verbotene Asbest zum Einsatz. In den alten Bundesländern können Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen bis Baujahr 1988/1989 asbesthaltige und somit stark gesundheitsschädliche Bauteile enthalten. Nach Expertenschätzungen sind heute noch rund 500.000 asbesthaltige Brandschutzklappen in Betrieb. Die Asbest-Richtlinie von 1989 erlaubte den Weiterbetrieb, da bei unbeschädigten Blättern und Dichtungen keine wesentliche Asbestfreisetzung befürchtet wurde. Viele Anlagen weisen inzwischen jedoch deutliche Alterungserscheinungen auf und können besonders beim Auslösen der Klappen Asbestfasern freisetzen und eventuell Gebäudenutzer gefährden, warnen DEKRA Experten.

Da auch das Prüf- und Wartungspersonal bei seinen Arbeiten gefährdet werden könnte, lehnen zahlreiche Firmen die gesetzlich vorgeschriebene Wartung und Prüfungen an asbesthaltigen Brandschutzklappen inzwischen ab. Der gebotene Austausch aller asbesthaltiger Brandschutzklappen wird aber nicht innerhalb weniger Jahre möglich sein. Zum übergangsweise sicheren Weiterbetrieb der Klappen hat der Gesamtverband Schadstoffsanierung Ende März 2021 mittlerweile Handlungsempfehlungen vorgestellt. 

 Asbest-Sachverständige von DEKRA überprüfen nach diesem standardisierten Verfahren, wie übergangsweise ein sicherer Weiterbetrieb der alten Systeme möglich ist.  Sie beurteilen zudem, ob und unter welchen Bedingungen eine brandschutztechnische Prüfung erfolgen kann und ob eine Sanierungsdringlichkeit besteht. Kann bei normaler Nutzung eine – in der Regel nicht zu erwartende – Gefährdung der Nutzer nicht ausgeschlossen werden, kann DEKRA weitere Untersuchungen durchführen. So könne beispielsweise die betroffenen Bereiche auf Asbestvorkommen geprüft und falls nötig Messungen von Staub- und Raumluft vorgenommen werden.  Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

Printer Friendly, PDF & Email
26.05.2026
Inolares
Im vorbeugenden Brandschutz zählt im Ernstfall das reibungslose Zusammenspiel aller sicherheitsrelevanten Anlagen, von der Brandmeldeanlage über die Lüftungstechnik bis hin zu Rauchabzug, Aufzügen...
03.06.2026
TÜV Baurechtsreport 2026
Laut Baurechtsreport 2026 des TÜV-Verbandes verschlechterte sich die technische Gebäudesicherheit nahezu aller Anlagentypen. Bei einzelnen Sicherheitssystemen liegt der Mängelanteil inzwischen bei...
10.02.2026
In der Kritik
Einem Referentenentwurf zufolge sollen Errichter neuer Wind- oder Solaranlagen in Gebieten, in denen zuvor bereits abgeregelt werden musste, für Abregelungen künftig nicht mehr entschädigt werden.
05.12.2025
Internationaler Branchentreff
Das beliebte Branchenevent für den vorbeugenden Brandschutz ist weiter auf Wachstumskurs: 5200 Brandschutzprofis erlebten in der Koelnmesse aktuelle Lösungen und einen regen Austausch zu...
14.04.2026
Mehr als nur Sensorik
Ein professionalisiertes IoT stärkt Klimaresilienz und Energieeffizienz und hilft dabei, die Gebäudesicherheit datenbasiert zu verbessern
20.03.2026
Tatort Brandschutz
Der "Tatort" am 22. März rückt ein wichtiges Thema in den Fokus. DIvB und ABG Frankfurt Holding betonen jedoch, dass für Hochhäuser in Deutschland strenge rechtliche und technische Vorgaben gelten.