TÜV Baurechtsreport 2026

Mängel bei sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik auf Höchststand

Laut Baurechtsreport 2026 des TÜV-Verbandes verschlechterte sich die technische Gebäudesicherheit nahezu aller Anlagentypen. Bei einzelnen Sicherheitssystemen liegt der Mängelanteil inzwischen bei über 40 %. 

Bild: © TÜV-Verband
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Die sicherheits- und brandschutzrelevante Gebäudetechnik in Deutschland weist zunehmend gravierende Mängel auf. Laut dem aktuellen „TÜV Baurechtsreport 2026“ hatten im vergangenen Jahr gute jede dritte der wiederkehrend geprüften Anlagen „wesentliche Mängel“ (35,9 %), ein deutlicher Anstieg von 9 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr (2024: 26,9 %). Weitere 37,2 % der Anlagen wiesen geringfügige Mängel auf. Nur noch gut jede vierte Anlage war mängelfrei (26,9 %). Besonders hohe Mängelquoten zeigen sich bei Lüftungsanlagen, Feuerlöschanlagen und Sicherheitsstrom- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Mehrere zentrale Sicherheitssysteme erreichen inzwischen Mängelquoten von deutlich über 30 %. Gleichzeitig sinkt der Anteil mängelfreier Systeme in vielen Bereichen. „Die Ergebnisse des aktuellen Baurechtsreports zeigen eine systemische Verschlechterung der technischen Gebäudesicherheit und des Brandschutzes“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Gerade in Sonderbauten wie Krankenhäusern, Schulen, Hochhäusern oder Veranstaltungsstätten müssen sicherheitsrelevante Anlagen im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Wenn Mängelquoten in nahezu allen Anlagentypen steigen, ist das ein ernstzunehmendes Warnsignal.“

Mängel bei Lüftungs- und Feuerlöschanlagen nehmen deutlich zu

Besonders kritisch ist die Entwicklung bei Lüftungsanlagen. Bei fast jeder zweiten geprüften Anlage (44,2 %) stellten die Sachverständigen wesentliche Mängel fest. Rund jede vierte Anlage wies zudem geringfügige Mängel auf (25,7 %) und nur 30,1 % blieben mängelfrei. Damit erreichen Lüftungsanlagen im Jahr 2025 den höchsten Anteil erheblicher Mängel unter allen geprüften Anlagentypen. Im Vorjahr lag die Quote wesentlicher Mängel noch bei 34,8 %. „Die hohen Mängelquoten zeigen, dass Defizite bei der Wartung, Instandhaltung und Abstimmung sicherheitsrelevanter Anlagen erhebliche Auswirkungen haben können“, sagt Bühler. „Gerade zentrale Brandschutzsysteme müssen im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Fallen Lüftungs- oder Feuerlöschanlagen aus, kann sich ein Brand schneller ausbreiten und Flucht- und Rettungswege beeinträchtigen.“

Auch Feuerlöschanlagen entwickelten sich auffällig negativ. Bei vier von zehn geprüften Anlagen (40,6 %) stellten die Sachverständigen wesentliche Mängel fest. Damit stieg die Quote innerhalb eines Jahres um mehr als 10 Prozentpunkte (2024: 30,4 %). Weitere 30,4 % der Anlagen wiesen geringfügige Mängel auf, lediglich 29,0 % blieben ohne Beanstandung. Feuerlöschanlagen gehören zu den zentralen Sicherheitssystemen eines Gebäudes und sollen Brände bereits in der Entstehungsphase eindämmen oder löschen.

Zuverlässigkeit zentraler Sicherheitssysteme sinkt

Aus Sicht des TÜV-Verbands wird die Resilienz von Gebäuden angesichts hybrider Bedrohungen immer wichtiger. „Sicherheitsrelevante Anlagen müssen auch unter außergewöhnlichen Bedingungen zuverlässig funktionieren“, so Bühler. Wie anfällig zentrale Sicherheitssysteme schon heute sind, zeigen auch die hohen Mängelquoten bei Anlagen für die Bereitstellung von Sicherheitsstrom und Sicherheitsbeleuchtung. Bei Sicherheitsstromversorgungsanlagen stieg der Anteil wesentlicher Mängel innerhalb eines Jahres von 30,0 auf 35,2 %. Gleichzeitig war nur noch knapp jede fünfte Anlage mängelfrei (18,2 %), während fast jede zweite Anlage geringfügige Mängel aufwies (46,6 %). „Wie wichtig eine verlässliche Notstromversorgung für Kliniken, Pflegeheime, Schulen, Notunterkünfte oder Einkaufszentren ist, hat der Stromausfall in Berlin gezeigt“, sagt Bühler. „Hier sind die Betreiber gefordert, in die Wartung und Pflege der Anlagen zu investieren.“

Besonders deutlich verschlechtert hat sich auch die Situation der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Bei rund jeder dritten geprüften Anlage (35,0 %) wurden wesentliche Mängel festgestellt, ein Anstieg um fast 10 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Weitere 45,1 % der Anlagen hatten geringfügige Mängel, nur 19,9 % blieben mängelfrei. Bühler: „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die technische Resilienz vieler Gebäude nicht mit den wachsenden Anforderungen Schritt hält. Wenn zentrale Systeme im Ernstfall nicht zuverlässig arbeiten, stoßen Sicherheitskonzepte schnell an ihre Grenzen.“

Gebäudesicherheit ganzheitlicher denken

Auffällig ist zudem die Entwicklung bei den erstmaligen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Nachdem sich der Anteil wesentlicher Mängel in den vergangenen Jahren auf vergleichsweise konstantem Niveau bewegte (2021: 17,0 %; 2024: 19,7 %), stieg er im Jahr 2025 deutlich auf 26,3 % an. „Der deutliche Anstieg wesentlicher Mängel bei erstmaligen Prüfungen zeigt, dass viele Probleme schon in der Planungs- und Errichtungsphase entstehen“, sagt Bühler. „Sicherheitsrelevante Anlagen müssen deshalb über den gesamten Gebäudelebenszyklus hinweg stärker in den Fokus rücken, von der Planung über die Inbetriebnahme bis zum laufenden Betrieb. Nur so lassen sich Gebäude langfristig sicher und resilient betreiben. Besonders in Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur ist eine funktionierende Gebäudetechnik im Ernstfall entscheidend.“

Die steigenden Mängelquoten haben aus Sicht des TÜV-Verbands mehrere Ursachen. Moderne Gebäude werden technisch immer komplexer, gleichzeitig geraten Wartung und Instandhaltung vielerorts unter Kostendruck. Hinzu kommt, dass der Betrieb sicherheitstechnischer Anlagen zunehmend spezialisiertes Fachwissen erfordert. Fehler an Schnittstellen zwischen verschiedenen technischen Systemen, unzureichende Wartung oder fehlende personelle Ressourcen können dazu führen, dass Mängel entstehen oder über längere Zeit bestehen bleiben. Daher leitet der TÜV-Verband aus den Ergebnissen des diesjährigen Baurechtsreports drei zentrale Handlungsempfehlungen ab:

  1. Prüfung und Wartung verbindlich stärken: Sicherheitsrelevante Anlagen müssen bundesweit nach einheitlichen Standards geprüft, gewartet und dokumentiert werden.
  2. Mängel konsequent beseitigen: Festgestellte erhebliche Mängel dürfen nicht folgenlos bleiben. Betreiber müssen sicherstellen, dass sie zeitnah behoben und anschließend unabhängig nachgeprüft werden.
  3. Gebäude besser auf Krisen vorbereiten: Betreiber müssen die Resilienz ihrer Gebäude stärker in den Blick nehmen. Dazu gehören funktionierende Notstromsysteme, klare Zuständigkeiten für den Ernstfall und regelmäßig überprüfte Notfall- und Betriebskonzepte.
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