Im vergangenen Jahr ging der Wärmepumpenabsatz auf 193.000 Geräte zurück. Offenbar steigt aber das Vertrauen in die Förderung. Der Bundesverband Wärmepumpe BWP e.V. erwartet, dass der Markt sich bei einer Fortsetzung und weiteren Bekanntmachung der Förderung bereits 2025 erholen werde. Entscheidend sei aber, dass die kommende Bundesregierung diese Tendenz durch verlässliche und faire Marktbedingungen und gezielte Impulse für Investitionen in erneuerbare Heizungen unterstütze, heißt es vom Verband.
Der Rückgang im Wärmepumpenabsatz betrug im Jahr 2024 um 46% gegenüber dem Vorjahr, nachdem er zuvor um 51% gegenüber 2022 angestiegen war. Gründe dafür sind laut Bundesverband Wärmepumpe vor allem Unsicherheiten rund um die kommunale Wärmeplanung sowie die verbesserungswürdige Bekanntheit der Heizungsförderung.
Mit Spannung blicke die Branche auf die neue Legislaturperiode: „Trotz des Absatzeinbruchs kann das Ziel von fünf bis sechs Millionen verbauten Wärmepumpen im Jahr 2030 noch erreicht werden“, sagt der BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel.
Die Unternehmen haben auf die sprunghaft gestiegene Nachfrage nach Wärmepumpen in den Jahren 2022 und 2023 reagiert und europaweit mehr als 7 Mrd. Euro in Fertigungsstrecken, Fachkräfte und Schulungskapazitäten investiert. „Unsere Unternehmen aus Industrie und Handwerk haben Arbeitsplätze in Deutschland und Europa geschaffen", sagt Klaus Ackermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer der NIBE Systemtechnik GmbH. "Wir haben uns damit auf einen harten globalen Wettbewerb eingestellt und auf einen bald wieder anziehenden Markt gut vorbereitet.“
Ackermann verweist darauf, dass die Situation der Heizungsbranche stellvertretend für große Teile des Mittelstands in Deutschland stehe: Die gesamte Wertschöpfungskette von Fertigung über Installation bis hin zur Finanzierung von Wärmepumpen berge ein enormes Innovationspotenzial und könne auf einem ausgezeichneten Ruf aufbauen. Wichtig sei jedoch, dass die Politik Investitionen in erneuerbare Energien weiterhin unterstütze.
„Wir rufen die für den Bundestag kandidierenden Politiker und Parteien dazu auf, die Wärmewende als Chance zu erkennen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz, dem Wärmeplanungsgesetz und den Förderprogrammen BEG und BEW wurden die Grundlagen für einen klimaneutralen Gebäudebestand gelegt. Diese Strukturen sollten so lange aufrechterhalten werden, bis darauf aufbauend der Europäische Emissionshandel für Wärme und Verkehr wie geplant im Jahr 2027 eingeführt wurde. Die Verwendung der resultierenden Einnahmen sollte frühzeitig geklärt, sozial gerecht gestaltet und der deutsche Strompreis damit weiter von staatlich regulierten Abgaben entlastet werden.“
Hinsichtlich des Strompreises sehe der Bundesverband Wärmepumpe gute Ansätze bei allen demokratischen Parteien, erklärt Geschäftsführer Dr. Martin Sabel: Insbesondere hätten die Parteien erkannt, dass die Finanzierung des Stromnetzausbaus fair und im Sinne des Klimaschutzes gestaltet werden müsse. Sabel erwartet, dass die Pläne nach den Wahlen auch schnell und konsequent umgesetzt werden: „Keine Kompromisse beim Strompreis - Gebäudeeigentümer müssen klar erkennen können, dass der Ausbau der günstigen erneuerbaren Stromerzeugung tatsächlich zu sinkenden Verbraucherpreisen führt!“ Dafür brauche es vor allem eine Lösung bei den Netzentgelten und eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum.
Unterschiede weisen die Parteien beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf. BWP-Geschäftsführer Sabel verweist darauf, dass das Gebäudeenergiegesetz Kunden, Handwerkern und Industrie vor allem die notwendige Sicherheit beim Heizungstausch geben soll. Wie auch immer man zur Gesetzesnovelle aus dem vorletzten Jahr stehe – das Gesetz habe ein Aufbruchssignal für erneuerbare Energien gesetzt. „Die Diskussion über eine Rücknahme der Regelungen löst bei Industrie, Handwerk und Gebäudeeigentümern deshalb vor allem Irritation aus. Sie sorgt für eine unnötige und schädliche Zurückhaltung am Wärmemarkt. Denn die Lösungen sind bereits am Markt, da Industrie und Handwerk sich längst auf die Vorgaben eingestellt haben.“
Es müsse weiterhin gelten: Ab 2026 und 2028 werden Heizungen mit fossilen Energieträgern nur noch installiert, wenn dahinter ein belastbarer Plan für deren vollständige Umstellung auf erneuerbare Alternativen bis 2045 stehe. Dabei gehe es nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um den Schutz der Verbraucher vor falschen Versprechungen und Fehlinvestitionen. Vor allem die Erwartungshaltung, dass Gasnetze großflächig auf Wasserstoff umgestellt werden könnten, birgt große Risiken in Bezug auf Verfügbarkeit und Kosten.
Signale der Beständigkeit brauche es nicht zuletzt auch bei der Förderung von Wärmepumpen. Die Förderung beginne nach einer grundlegenden Umstellung gerade erst im Markt zu wirken und habe in den vergangenen Monaten deutlich an Bekanntheit und Vertrauen gewonnen. Neben Zuschüssen gelte es dabei, Kreditangebote auszubauen und zu verbessern, sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für erfolgreiche Contractingmodelle zu schaffen. Es müsse klar sein: Wer bei der Investition auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, wird diese auch bekommen.
„Die aktuellen Rahmenbedingungen sind nicht dazu geeignet, den Modernisierungsmarkt zu beleben. Die kommende Bundesregierung muss dringend Maßnahmen ergreift, die den Heizungsmarkt auf einen langfristig verlässlichen Wachstumspfad zurückführt“, kommentiert BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt die Marktsituation. Als Ursache für den drastischen Markteinbruch sieht der BDH eine Reihe von Gründen. Neben der langwierigen und öffentlichen Debatte und der damit einhergehenden Verunsicherung der Verbraucher werden die komplexen Regelungen des Gesetzes von vielen Verbrauchern als Zwang empfunden. Weiterhin führt die mit dem GEG verknüpfte kommunale Wärmeplanung dazu, dass die Menschen die Heizungsmodernisierung aufschieben und auf mögliche Angebote ihrer Kommune warten.
Mit Blick auf eine kommende Bundesregierung fordert der BDH daher, dass mögliche Anpassungen am GEG schnell und zielgerichtet und im Dialog mit der Branche umgesetzt werden. Im Sinne der CO2-Reduktion im Gebäudesektor und mit Blick auf das Gelingen der Wärmewende fordert der Verband einen stabilen Rahmen für Haushalte, gerade hinsichtlich der Förderung und deren Finanzrahmen. Kurzfristige Förderkürzungen oder -stopps müssen unbedingt verhindert werden. Das Ordnungsrecht sollte wieder als Entscheidungshilfe von den Verbrauchern verstanden werden, das Orientierung gibt und nicht als Zwang empfunden wird. Daher gilt es, das Gebäudeenergiegesetz verständlicher zu gestalten, indem man es entbürokratisiert und praxistauglicher entwickelt. Weiterhin muss nach Auffassung des BDH die Verknüpfung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung aufgehoben werden. Die planungsverantwortlichen Stellen für die kommunale Wärmeplanung sollten die Einwohner zeitnah über die grundlegenden Infrastrukturplanungen informieren. Dies betrifft insbesondere die Planungen für den Ausbau oder die Nachverdichtung von Wärmenetzen. Hier müssen die Menschen schnellstmöglich wissen, in welchen Gebieten Wärmenetze geplant sind und wo nicht. Diese Information sollte unabhängig von der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgen.