Das Sofortprogramm war notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um 2 Mio. t CO2-Äquivalente überschritten hatten. Der Sektor hatte 115 Mio. t CO2-Äq. statt 113 Mio. t CO2-Äq. Emissionen zu verzeichnen. Mit den von BMWSB und BMWK geplanten Maßnahmen sollen die CO2-Emissionen bis 2030 um 65% gegenüber 1990 reduziert werden.
Der am 13. Juli vorgelegte Vorschlag umfasst folgende Maßnahmen:
- Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung)
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Gesetz für kommunale Wärmeplanung
- Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe
- Optimierung bestehender Heizungssysteme
- Initiative öffentliche Gebäude
- Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
- Zukunft Bau Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich
In dem gemäß § 12 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) erstellten Bericht prüft der Expertenrat für Klimafragen (ERK) die Annahmen, die den von den zuständigen Bundesministerien am 13.07.2022 vorgelegten Sofortprogrammen für die Sektoren Gebäude und Verkehr zugrunde liegen. Die Prüfung umfasst sowohl die ausgewiesene Emissionsminderung im Hinblick auf die Einhaltung des KSG-Zielpfads als auch die Prüfung des Vorgehens zu deren Berechnung und der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung.
Prüfung des Sofortprogramms für den Gebäudesektor
In seiner Stellungsnahme vom 25. August stellt der ERK fest, dass das vorgeschlagene Sofortprogramm für den Gebäudesektor die Klimaziele nur bei weiter Auslegung der Kriterien erfüllen kann.
2022-2027 würden die KSG-Vorgaben weiterhin überschritten. Ab 2028 weisen die Ministerien aber entsprechende Unterschreitungen aus, so dass Lücke zwischen Emissionspfad und KSG-Ziel bis 2030 ausgeglichen würde. Die tatsächliche Realisierung der ausgewiesenen THG-Minderungen ist jedoch nur teilweise wahrscheinlich und die Einhaltung der KSG-Vorgaben durch das Sofortprogramm damit nicht sichergestellt.
Dennoch köne das Sofortprogramm einen substanziellen Beitrag zur Minderung der Emissionen leisten. „Rechnerisch würde der Gebäudesektor summarisch sein Emissionsziel bis 2030 erreichen, wenn die durch die Ministerien angegebenen Treibhausgasminderungen in vollem Umfang einträfen“, sagt Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats für Klimafragen. „Ob die Einsparungen allerdings wirklich in diesem Umfang realisiert werden können, erscheint nach unserer Prüfung fraglich.“
Weiteres Vorgehen
Der ERK habe in seiner Stellungnahme die Dringlichkeit von Handlungen betont, um die Klimaziele zu erreichen, heißt es aus dem BMWK. Die Experten wiesen auf gewisse Unsicherheiten bei der Zielerreichung hin, daher müssen die vorgesehenen Maßnahmen im Gebäudebereich noch weiter konkretisiert und die Voraussetzungen für eine schnelle und ambitionierte Umsetzung geschaffen werden. Dazu sei u.a. eine ausreichende Finanzierung bis 2030 sicherzustellen.
Bundeswirtschaftsminister Habeck sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht, "noch im September das Klimaschutzsofortprogramm zu beschließen. Dabei müssen alle Sektoren ihren Beitrag leisten, sonst werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Dabei geht es nicht um abstrakte Zahlen, sondern darum, dass wir die Grundlage für ein Leben in Freiheit und Wohlstand bewahren.“
Das BMWK wird die Ergebnisse des ERK-Prüfberichts in die derzeit laufenden Abstimmungen zum Entwurf des umfassenden Klimaschutzsofortprogramms einbringen. Ziel ist es die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zeitnah abzuschließen und bis Ende September zu einer politischen Einigung über die Maßnahmen zu kommen.