Klimaschutz im Gebäudesektor

Sofortprogramm braucht Nacharbeit

Das im Juli vorgeschlagene Klimaschutz-Sofortprogramm im Gebäudesektor kann die Erfüllung der Klimaschutzziele nur bedingt sichern. Dies sagt der Expertenrat für Klimaschutzfragen in seiner Stellungnahme Ende August.

Insbesondere der Gebäudebestand erfordert Maßnahmen zum erreichen der Klimaneutralität. Quelle: stock.adobe.com/thomasknospe
Insbesondere der Gebäudebestand erfordert Maßnahmen zum erreichen der Klimaneutralität. Quelle: stock.adobe.com/thomasknospe

Das Sofortprogramm war notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um 2 Mio. t CO2-Äquivalente überschritten hatten. Der Sektor hatte 115 Mio. t CO2-Äq. statt 113 Mio. t CO2-Äq. Emissionen zu verzeichnen. Mit den von BMWSB und BMWK geplanten Maßnahmen sollen die CO2-Emissionen bis 2030 um 65% gegenüber 1990 reduziert werden.

Der am 13. Juli vorgelegte Vorschlag umfasst folgende Maßnahmen:

  • Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung)
  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • Gesetz für kommunale Wärmeplanung
  • Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe
  • Optimierung bestehender Heizungssysteme
  • Initiative öffentliche Gebäude
  • Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
  • Zukunft Bau Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich

Prüfbericht als PDF

In dem gemäß § 12 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) erstellten Bericht prüft der Expertenrat für Klimafragen (ERK) die Annahmen, die den von den zuständigen Bundesministerien am 13.07.2022 vorgelegten Sofortprogrammen für die Sektoren Gebäude und Verkehr zugrunde liegen. Die Prüfung umfasst sowohl die ausgewiesene Emissionsminderung im Hinblick auf die Einhaltung des KSG-Zielpfads als auch die Prüfung des Vorgehens zu deren Berechnung und der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung.

Prüfung des Sofortprogramms für den Gebäudesektor

In seiner Stellungsnahme vom 25. August stellt der ERK fest, dass das vorgeschlagene Sofortprogramm für den Gebäudesektor die Klimaziele nur bei weiter Auslegung der Kriterien erfüllen kann.

2022-2027 würden die KSG-Vorgaben weiterhin überschritten. Ab 2028 weisen die Ministerien aber entsprechende Unterschreitungen aus, so dass Lücke zwischen Emissionspfad und KSG-Ziel bis 2030 ausgeglichen würde. Die tatsächliche Realisierung der ausgewiesenen THG-Minderungen ist jedoch nur teilweise wahrscheinlich und die Einhaltung der KSG-Vorgaben durch das Sofortprogramm damit nicht sichergestellt.

Dennoch köne das Sofortprogramm einen substanziellen Beitrag zur Minderung der Emissionen leisten. „Rechnerisch würde der Gebäudesektor summarisch sein Emissionsziel bis 2030 erreichen, wenn die durch die Ministerien angegebenen Treibhausgasminderungen in vollem Umfang einträfen“, sagt Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats für Klimafragen. „Ob die Einsparungen allerdings wirklich in diesem Umfang realisiert werden können, erscheint nach unserer Prüfung fraglich.“

Weiteres Vorgehen

Der ERK habe in seiner Stellungnahme die Dringlichkeit von Handlungen betont, um die Klimaziele zu erreichen, heißt es aus dem BMWK. Die Experten wiesen auf gewisse Unsicherheiten bei der Zielerreichung hin, daher müssen die vorgesehenen Maßnahmen im Gebäudebereich noch weiter konkretisiert und die Voraussetzungen für eine schnelle und ambitionierte Umsetzung geschaffen werden. Dazu sei u.a. eine ausreichende Finanzierung bis 2030 sicherzustellen.

Bundeswirtschaftsminister Habeck sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht, "noch im September das Klimaschutzsofortprogramm zu beschließen. Dabei müssen alle Sektoren ihren Beitrag leisten, sonst werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Dabei geht es nicht um abstrakte Zahlen, sondern darum, dass wir die Grundlage für ein Leben in Freiheit und Wohlstand bewahren.“

Das BMWK wird die Ergebnisse des ERK-Prüfberichts in die derzeit laufenden Abstimmungen zum Entwurf des umfassenden Klimaschutzsofortprogramms einbringen. Ziel ist es die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zeitnah abzuschließen und bis Ende September zu einer politischen Einigung über die Maßnahmen zu kommen.

Das Sofortprogramm für den Gebäudesektor, das BMWK und das Bundesbauministerium am Mittwoch vorlegten, soll die Jahresemissionen auf...
Printer Friendly, PDF & Email
15.03.2024
Treibhausgasemissionen
Das Umweltbundesamt hat die Daten zu den THG-Emissionen 2023 sowie die Projektionen zu ihrer künftigen Entwicklung veröffentlicht. Sie zeigen, dass das Klimaschutzziel für 2030 greifbar ist.
28.04.2023
TÜV-Verband
Der TÜV-Verband fordert angesichts der Klimakrise weitere Maßnahmen für eine klimafreundliche Sanierung von Gebäuden.
15.03.2024
THG-Emissionen in Deutschland
Dem aktuellen Emissions- und Projektionsbericht vom UBA zufolge gingen 2023 die THG-Emissionen stärker zurück als in jedem Jahr seit 1990. Nicht alle nehmen die Nachricht für bare Münze.
01.12.2023
Umfrage
Bundesverband Wärmepumpe e.V. und Energieberatendenverband GIH e.V. fordern die Ampelkoalition dazu auf, so schnell wie möglich für Klärungen beim Bundeshaushalt 2023 und 2024 zu sorgen.
18.10.2023
Fachverband Automation + Management für Haus + Gebäude (FV AMG) im VDMA
In Gewerbe- und Industriebauten lassen sich durch die Nachrüstung von Gebäudeautomationssystemen im Durchschnitt über 40% Wärme und bis zu 25% Strom sparen. Der Fachverband AMG im VDMA startet dazu...
25.08.2023
Heizen in Berlin Buch
In einem Großprojekt im Campus Berlin Buch wird künftig die Tiefe Geothermie als Energiequelle für die Gebäudewärme etwa von Wohnbauten erkundet und genutzt.