Redispatch-Vorbehalt verhindert neue Solarprojekte
Nach den Plänen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sollen neue Erneuerbare-Energien-Anlagen in „Engpassgebieten“, in denen Erzeugungsanlagen im Vorjahr zu mindestens 3% abgeregelt werden müssen, nur noch ans Netz angeschlossen werden können, wenn sie für zehn Jahre auf die Entschädigungen für die Abregelung durch die Netzbetreiber verzichten. Laut unabhängig voneinander durchgeführten Analysen des Beratungsunternehmens Enervis und des Bundesverbandes Erneuerbare Energien wären bereits heute große Teile Deutschlands vom Redispatch-Vorbehalt betroffen.
Auch die in der Regel erforderliche Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung neuer Solaranlagen wäre unter diesen Voraussetzungen in betroffenen oder absehbar betroffenen Regionen des Landes ebenso wenig möglich wie ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb. Diese weitgehend unkalkulierbaren Risiken dürfte aus Sicht der Solar- und Speicherbranche dazu führen, dass eine Vielzahl der in Deutschland geplanten Solarprojekte mangels Finanzierbarkeit platzen dürften und EEG-Auktionen künftig deutlich unterzeichnet und als Folge auch die EE-Ausbau- und Klimaziele verfehlt werden.
Solarbranche warnt vor Energiewende-Stopp
Die Solarbranche übt scharfe Kritik. Für den Fall einer Umsetzung warnt Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, Carsten Körnig: „Große Teile Deutschlands drohen zu Sperrzonen der Energiewende zu werden. Das käme einem faktischen Ausbaustopp für Photovoltaik in großen Teilen Süd-, Nord- und Ostdeutschlands gleich – mit gravierenden Folgen für Klimaschutz und Versorgungssicherheit.“
Die Branche fordert eindringlich eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs im weiteren Verfahren. Gemeinsam mit anderen Verbänden hatte sie bereits vor einigen Wochen Vorschläge vorgelegt, wie sich Netzkosten – unter anderem durch eine effizientere Nutzung von Netzen und Speichern und eine beschleunigte Digitalisierung – deutlich senken lassen, ohne die Energiewende auszubremsen.
Werde der geplante sogenannte Redispatch-Vorbehalt beibehalten, wären Planung, Finanzierung und wirtschaftlicher Betrieb neuer Solarprojekte in weiten Teilen Deutschlands kaum noch möglich, so Körnig. "Zu Beginn einer Projektplanung wäre nicht mehr absehbar, wo und in welchem Umfang Anlagen künftig abgeregelt werden.“
In dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens, Referentenentwurf in der Fassung vom 17. April 2026, heißt unter Punkt C Alternativen: Keine.
(Sc/BSW Solar)














