Hintergrund sind die Vorgaben der RoHS-Richtlinie: Die europäische RoHS-Richtlinie begrenzt den Bleigehalt in homogenen Werkstoffen grundsätzlich auf 0,1 Gewichtsprozent. Für Messing als Kupferlegierung gilt derzeit die RoHS-Ausnahme 6(c) des Anhangs III.
Mit der delegierten Richtlinie (EU) 2025/2364 hat die Europäische Kommission diese Ausnahme bis zum 30. Juni 2027 befristet. Für sie liegt ein weiterer Verlängerungsantrag vor. Über diesen wurde bislang jedoch noch nicht entschieden. Die aktuelle Entwicklung zeigt aber ganz grundsätzlich, dass Hersteller die Verwendung bleihaltiger Werkstoffe und verfügbare Alternativen langfristig überprüfen müssen.
Mit dem SensoStar UC ergänzt Engelmann seine bestehenden Messingvarianten um eine zusätzliche Werkstoffoption.














