Beschleunigung für den Batterie- und Speicherausbau

Mit einer Änderung des Baurechts schafft der Bundestag eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Speicher zur Strom-, Wärme- und Wasserstoffspeicherung in Deutschland nun schneller realisiert werden können.

Bild: stock.adobe.com/ThomBal
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Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt eine entsprechende Beschlussvorlage, die am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Bundestages beschlossen wurde. Erfreut zeigt sich die Interessenvertretung der Solar- und Speicherbranche zudem über die konsequente Netzentgeltbefreiung von Speichern. Damit können netzdienliche Batteriespeicher nun leichter wirtschaftlich betrieben werden.

Die Gesetzesänderungen, für die sich die Branche seit geraumer Zeit ausgesprochen hatte, werden am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Speicher sind künftig grundsätzlich erlaubt, Netzentgeltbefreiung erweitert

Konkret sieht die Gesetzesänderung vor, dass Speicher in die Liste der im Außenbereich zulässigen Maßnahmen nach § 35 Baugesetzbuch aufgenommen werden und damit künftig grundsätzlich erlaubt sind. „Das wird die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich vereinfachen und rechtssicherer machen. Eine wichtige Hürde für den nötigen schnellen Ausbau der Speicher für eine effiziente und kostengünstige Energiewende wird damit abgebaut“, erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Mit der gleichzeitig erfolgten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes in § 118 Abs. 6, Artikel 1 wird die bisherige Benachteiligung von gemischt genutzten Speichern bei der Netzentgeltbefreiung beendet. Bisher konnten nur Speicher, die ausschließlich Strom aus dem Netz vollständig wieder ins Netz zurückspeisen, von Netzentgelten beim Strombezug befreit werden. Damit dieses Geschäftsmodell auch für Speicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen oder Kundenanlagen (Multi-Use-Speicher) wirtschaftlich umsetzbar wird, wurde die Erweiterung der Netzentgeltbefreiung notwendig.

„Multi-Use-Speicher sind für die Energiewende besonders nützlich, weil sie die Netzanschlusskapazität sehr effizient nutzen und Einspeisespitzen ins Stromsystem wie auch Strombezugsspitzen in Gewerbe und Industrie reduzieren können. Sie können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Stromversorgung zu stabilisieren und die Strompreise für Verbraucher zu senken,“ so Körnig.

Rund 85% der in Deutschland bislang installierten Batteriespeicherkapazität in Höhe von rund 25 GWh werden bislang nur für die Eigenversorgung in privaten Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben genutzt. Von der massengeschäftstauglichen Umsetzung der Regelungen zum Multi-Use wird es nun abhängen, wie schnell und in welchem Umfang diese Speicher für das Stromsystem flexibilisiert werden können.

"Wildwuchs" beseitigt

Die jüngste EnWG-Novelle bringe für einige Problemstellungen, die bisher einer effizienten Nutzung von Stromspeichern im Wege lagen, eine gute Klärung der Sach- und Rechtslage, heißt es vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES). Es sei zielführend, dass Stromspeicher nun ausdrücklich für eine Errichtung im Außenbereich privilegiert werden. Diese gesetzliche Klarstellung schafft endlich die verlässliche Grundlage, um Flexibilitätsprojekte schneller und planungssicher an den passenden Standorten zu genehmigen.

„Nach Jahren des Wildwuchses und eines regulatorischen Flickenteppichs hat der Gesetzgeber verstanden, dass Flexibilität und Resilienz im Energiesystem neue Regeln brauchen und überkommene Regelungen auf die neuen Anforderungen und Anlagen im Energiesystem angepasst werden müssen“, sagt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.

Die neue Regelung ergänze § 35 BauGB) und stelle klar: Batteriespeicher mit einer Kapazität ab 1 MWh sowie untertägige Wärme- und Wasserstoffspeicher gelten künftig als privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Das beende die jahrelange Unsicherheit durch unterschiedliche Auslegungen in den Bundesländern und schaffe eine einheitliche Rechtsgrundlage für Genehmigungsverfahren.

„Mit der Neuregelung wird es für alle Seiten, also die Kommunen, Projektierer und Investoren, deutlich transparenter, verlässlicher und rechtssicherer. Das bedeutet weniger Bürokratie, schnellere Resultate und damit schneller positive Effekte für unser Energiesystem“, erklärt Windelen.
 

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