Netzwerk diskutiert neue Trinkwasserverordnung in der Viega World
Seit dem 23. Juni 2023 gilt die novellierte EU-Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die auf Basis des deutschen Infektionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt wird. Für Unternehmen der Gebäudetechnik bringt sie neue Anforderungen und Handlungsbedarf. Darüber diskutierten Vertreter des Netzwerks Omnium Technic auf ihrer Frühjahrstagung in der Viega World Attendorn (NRW).
Das Netzwerk Omnium Technic vereint seit 1985 führende serviceorientierte Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), darunter a+p kieffer omnitec (Luxembourg), Entega Gebäudetechnik GmbH (Darmstadt), Hubert Niewels GmbH (Bad Lippspringe), ST Gebäudetechnik GmbH (Potsdam) sowie Weigerstorfer GmbH (Freyung). Ziel ist es, gewerkeübergreifende Dienstleistungen effizient und auf hohem Qualitätsniveau anzubieten. Grundlage dafür bildet ein intensiver Wissenstransfer: Drei Mal jährlich tauschen sich die Partnerunternehmen deshalb zu Trinkwasserhygiene, Energieeffizienz und digitalem Bauen aus.
KI, Trinkwasser, Schadstoffe
Im Fokus der diesjährigen Frühjahrstagung standen neben dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den Unternehmen insbesondere die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Trinkwasser. Im Seminarcenter der Viega World vertieften die Teilnehmer ihr Wissen zu relevanten Regelwerken, Grenzwerten und aktuellen Empfehlungen.

Ein zentrales Thema: Schadstoffe wie Blei in den Trinkwasserleitungen sowie die Auswahl alternativer Materialien für Hausinstallationen. Schätzungen zufolge sind allein in Deutschland noch rund 38.000 Gebäude mit bleihaltigen Werkstoffen belastet – vor allem historisch bedingt in Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg und Thüringen.
Fachliche Einordnung dazu lieferte Benedikt Grebe, Seminarleiter der Viega GmbH & Co. KG und VDI-Fachkraft für Trinkwasserhygiene. „Die novellierte Trinkwasserverordnung verfolgt einen präventiven Ansatz und basiert auf einer Risikoabschätzung entlang der gesamten Wasserversorgungskette – von der Gewinnung über die Aufbereitung und Verteilung bis hin zur Entnahme“, so Grebe. Gesetzlich gilt: Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit – insbesondere durch Krankheitserreger – ausgeschlossen ist. Entsprechend sind Behörden und Versorger verpflichtet, Anlagen zur Wassergewinnung und -verteilung regelmäßig zu überwachen. Wasserversorger müssen Risiken frühzeitig identifizieren und geeignete Maßnahmen ergreifen – andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.
Das Omnium-Technic-Netzwerk steht für interessierte dienstleistungsorientierte TGA-Unternehmen und lädt zum Mitmachen ein.
(br / red)














