Seit dem 01.07.2017 sind alle Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, sich und ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister einzutragen. Auch Betreibebr von Bestandsanlagen sind dazu verpflichtet, diese nachträglich im digitalen Marktstammdatenregister einzutragen. Offenbar wurden jedoch bis Ende Januar 2021 mehrere zehntausend Anlage noch nicht ordnungsgemäß registriert. Falls also noch nicht geschehen, sollte der Eintrag nun schnellstmöglich erfolgen.
Bei nicht fristgerechter Eintragung bis zum 30.09.2021 sind die Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich die Vergütungszahlungen einzustellen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Bundesnetzagentur ein Bußgeld verhängt.
Auch Anlagen, die keine Förderung in Anspruch nehmen, sind von dieser Pflicht nicht befreit. Es besteht zudem eine Verpflichtung, die Daten stets aktuell zu halten.
Zur Registrierung
Redispatch
Durch das Energiewirtschaftsgesetz wird ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) eingeführt. Das bedeutet, dass ab dem 01.10.2021 alle Anlagen ab 100 kW in den Redispatch mit einbezogen werden. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Anpassung der Wirkleistungseinspeisung von Kraftwerken durch den Übertragungsnetzbetreiber, mit dem Ziel, auftretende Engpässe zu vermeiden oder zu beseitigen.
Als oberstes Ziel gilt die durchgehende Erhaltung der Netz- und Systemstabilität!
Unter Redispatch versteht man also Eingriffe in die Erzeugungsleistung von konventionellen Kraftwerken, um Leitungsabschnitte oder Trafos vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln oder zu erhöhen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.
Was bedeutet das für Anlagenbetreiber?
Im Redispatch müssen zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber verschiedene Daten ausgetauscht werden, um das Netzengpassmanagement planbar zu machen. Die Netzbetreiber informieren derzeit betroffene Anlagenbetreiber über die im Rahmen des Redispatch 2.0 neu hinzugekommenen Datenaustauschverpflichtungen und die hierfür vorgesehenen Kommunikationsprozesse. Hierzu gehören im Wesentlichen die Bestimmung der neuen Rollen:
Einsatzverantwortlicher (EIV)
Der Einsatzverantwortliche ist verantwortlich für den Einsatz einer technischen Ressource und die Übermittlung ihrer Fahrpläne.
Betreiber der Technischen Ressource (BTR)
Der BTR ist für den Betrieb einer Technischen Ressource (TR) verantwortlich. Dies kann im Redispatchprozess die Übermittlung von Echtzeitdaten oder meteorologischen Daten für die Ermittlung der zu bilanzierenden Energiemenge bzw. Ausfallarbeit umfassen.
Sofern Sie als Anlagenbetreiber diese Rollen und die damit verbundenen Aufgaben nicht selbst übernehmen möchten, können Sie dies an einen/Ihren Dienstleister/Direktvermarkter übertragen.
Viele, insbesondere kleinere Anlagenbetreiber sind mit den Themen Marktkommunikation und Datenlieferverpflichtungen überfragt und überlegen bestimmte Verpflichtungen an Dritte auszulagern. Um den Einstieg in die eigene Suche nach einem geeigneten Partner zu unterstützen, hat der BDEW nun eine Liste mit Unternehmen veröffentlicht, die entsprechende Dienstleistungen anbieten:
https://www.bdew.de/media/documents/210824_Dienstleisterliste_Redispatch_2.0.pdf
Eine Information von Tuxhorn Blockheizkraftwerke