ZVSHK - Stellungnahme zum GEG

Investitionen in den Klimaschutz benötigen klare und verlässliche Rahmenbedingungen

Die im Bundestag am 08. August verabschiedete Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss kurzfristig durch attraktive Förderanreize flankiert werden.

 

 

Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK - Bild: www.christoph-papsch.de
Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK - Bild: www.christoph-papsch.de

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hätte deutlich schneller und besser kommen können. Sie trägt hoffentlich dazu bei, eine Phase zunehmender Verunsicherung der Bevölkerung und Eintrübung der Modernisierungsdynamik zu überwinden. Im jetzt beschlossenen Gesetz werden Energieeffizienzaspekte nicht ausreichend adressiert, aber es ist nicht zuletzt aufgrund unserer Eingaben besser geworden als noch nach der Kabinettsfassung zu befürchten war: Es bietet Investoren Technologieoffenheit, setzt nicht nur auf Monostrukturen mit Wärmepumpen. Die Nutzung und Ausschöpfung regionaler Holzenergiepotenziale ist möglich, die gesamte Palette Erneuerbarer Energien kann eingesetzt werden.

Der Wärmemarkt wird deutlich komplexer, die Expertise des SHK-Fachhandwerks in der Energieberatung, Planung und Installation sowie Prüfung und Wartung von Heizungsanlagen gerät damit noch stärker in den Fokus und wird auch mit dem Gesetz gestärkt. Auf diese Expertise sollten Kunden, Hausbesitzer und Heizungsbetreiber jetzt umso mehr setzen. Das nachhaltige politische Einwirken des ZVSHK auf Bundestagsabgeordnete und die Bundesregierung hat sich insofern gelohnt.

Um bezüglich künftiger Investitionen in Klimaschutz wieder belastbar beraten und die Modernisierung der Wärmeversorgung vorantreiben zu können, bedarf es jetzt dringend auch Klarheit bezüglich einer Förderkulisse, die verlässlich und attraktiver sein muss als zuletzt. Die bislang geplante Halbierung der förderfähigen Investitionskosten beim Heizungstausch, bremst sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen aus, anstatt sie anzureizen. Eine Anhebung auf mindestens 45.000 € ist erforderlich. Um Stillstand im Markt zu verhindern bzw. den bestehenden zu überwinden, muss zudem bislang bestehende Antragsbürokratie abgebaut, ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt und die künftige Förderung verstetigt werden. Des Weiteren muss das Wärmeplanungsgesetz jetzt schnellsten mit zielführenden Inhalten umgesetzt werden: Kommunale Wärmeplanungen und deren langwierige Realisierung, die im Nachgang Jahre dauern können, dürfen auf keinen Fall individuellen Modernisierungswillen ausbremsen.

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