Hitzige Debatten im Koalitionsausschuss enden mit Kompromissen
Die Ampelkoalition hat nach mehrtägigen Verhandlungen ihre Ergebnisse für ein Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung vorgelegt. Dabei gibt es auch im Bereich Gebäude jede Menge Kompromisse, die u.a. von Energie- und Heizungsverbänden unterschiedlich bewertet werden.
Die Wärmewende im Gebäudesektor bleibt ein Kernziel der Ampel, das zunächst angestrebte Aus für neue Öl- und Gasheizungen ab 2024 wird jedoch entschärft. Nun soll "möglichst" jede Heizung ab 2024 zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Als erneuerbare Optionen möglich bleiben zudem Heizungen mit Biomasse und Wasserstoff.
Der Umbau von Heizungen soll mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds gefördert werden. Sozialen Aspekten soll bei der Höhe der Förderung angemessen Rechnung getragen werden. Eine Austauschpflicht für bestehende Heizanlagen gibt es nicht.
Die Ergebnisse, die der Koalitionsausschuss zum Wärmebereich vorgelegt hat, seien noch unkonkret, heißt es beim BDEW. Ob es tatsächlich nennenswerte Änderungen gegenüber den bisher bekannten Plänen für das Gebäudeenergiegesetz gibt, werde der aktualisierte Gesetzentwurf zeigen. Dies gelte insbesondere mit Blick auf den im Ergebnispapier angekündigten ‚technologieoffenen Ansatz‘.
"Für die Energiewirtschaft ist klar: Um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren, benötigen wir alle Technologien, die künftig klimaneutral Wärme in die Wohnungen bringen können. Dazu gehören in erster Linie Wärmepumpe und Fernwärme", sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. "Insbesondere im Bestand können aber auch gasbasierte Systeme, betrieben mit Wasserstoff und Biogas, bezahlbare und klimafreundliche Lösungen darstellen. Welche Lösung, die individuell Beste ist, um die Ziele im Gebäudesektor zu erreichen, auf kommunaler Ebene entschieden werden. Aus diesem Grund fordern der BDEW, dass die kommunale Wärmeplanung und das GEG miteinander in Einklang gebracht werden müssen. Sie bedingen einander. Um Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nicht über Gebühr zu belasten, braucht es zudem geeignete Förderprogramme."
„Die Erwartung, dass mit dem Gebäudeenergiegesetz nun der Heizungsaustausch von fossil auf erneuerbar organisiert und nicht verzögert wird, wurde erfüllt. Durch die 65-Prozent-Vorgabe wird der Wärmesektor endlich auf Klimakurs gebracht“, sagt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Wichtig sei nun, dass Technologieoffenheit nicht zu einem Etikettenschwindel führe, sondern die Vielfalt erneuerbarer Wärmelösungen tatsächlich zum Einsatz komme. Der Einsatz von fossilen Heizungen, die erst irgendwann in der Zukunft auf Erneuerbare Energien umgestellt werden (Wasserstoff-Ready) sei hingegen entschieden abzulehnen.
Der VDI spricht sich für eine schrittweise Einführung von klimaneutralen Wärmelösungen aus, gibt aber zu bedenken, dass die aktuelle Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien nicht ausreiche. Spätestens ab 2025 sollten keine Wärmeerzeuger mit fossilen Brennstoffen mehr installiert werden.
Für bestehende Anlagen sei ein verbindlicher Ausbaupfad, z. B. mittels schrittweiser Ergänzung der Wärmebereitstellung durch erneuerbare Energien, vorzusehen, der eine bis spätestens 2045 zu erreichende Klimaneutralität für die Anlage beschreibt. Dies gilt für Ölheizungen bereits ab 2026.
Eine Wärmeerzeugung auf Basis grüner Gase oder Biokraftstoffe sei dann denkbar, wenn die ausreichende und nachhaltige Versorgung mit diesen grünen Brennstoffen nachgewiesen wird, oder diese regional zur Verfügung stehen, z. B. aus Biogasanlagen. Diese sollten dann bevorzugt im Bereich von Hochtemperaturanwendungen oder für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit gezielter Unterstützung der Versorgungssicherheit zum Einsatz kommen.














