Die Bundesregierung nennt das Gebäudemodernisierungsgesetz ein „Investitionsprogramm für den Wärmemarkt“ und betont den Fokus auf einen technologieoffenen Rahmen, in dem Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer wieder selbst entscheiden können, welche Heizung am besten zu ihrem Gebäude passt.“ Optionen sind laut BMWE-Pressemitteilung vom Freitag Wärmepumpen, Hybridmodelle sowie Biomasse-Pelletheizungen. Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, denn neue Heizungen versprächen deutliche Effizienzgewinne gegenüber alten, und damit sänken die CO2-Emissionen. Zudem soll die „Biotreppe“ für die sukzessive Dekarbonisierung der Brennstoffe sorgen.
Das Gesetz war als „besonders eilbedürftig“ behandelt und noch schnell verabschiedet worden, bevor sich die Bundesregierung in die Sommerpause begab.
Was sagen die Verbände?
Der Bundesrat schaffe Planungssicherheit, indem er auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses verzichtete, heißt es von der TGA-Repräsentanz und begrüßt die Technologieoffenheit, dabei aber insbesondere die Aufnahme Raumlufttechnischer Anlagen mit Wärmerückgewinnung als Erfüllungsoption im Gesetz.
Die Gaswirtschaft freut sich besonders über die „Grüngasquote“ und fordert verlässliche Rahmenbedingungen für Biomethan, Wasserstoff und Derivate wie synthetisches Methan.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft verlangt bei der Ausgestaltung von Bio-Treppe und Grüngasquote einer verlässlichen und realistischen Abschätzung des vorhandenen „Bio-Potenzials“ anhand einer nationalen Biomassestrategie, einer nationalen Biomethan-Strategie und eines europäischen Zertifizierungs- und Handelssystems
“Die Änderungen am GModG sind zwar nicht der große Wurf, der die Wärmewende entscheidend vorantreiben wird, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen“, heißt es vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). Mit der Grüngasquote kann man sich hier offenbar arrangieren, der Verband merkt jedoch an, ein tatsächliches Einsatzverbot für fossile Brennstoffe hätte ein deutlicheres Signal an die Verbraucher gesendet.
Dass die Verpflichtungen zur neuen “Bio-Treppe” nicht für solche Heizungsanlagen gelten sollen, die ab dem 1. Januar 2024 installiert wurden, sieht der BEE kritisch. Damit würden rund 900.000 Gas- und Ölheizungen aus der Pflicht genommen. Diese Ausnahme steht im klaren Widerspruch zu bisherigen Ankündigungen der Regierung.
Die Bauindustrie nennt Technologieoffenheit und Flexibilität „richtige Impulse“, verlangt verlässliche Regeln für den Bau-Turo und befürchtet mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand aufgrund von Anforderungen durch europäische Vorgaben für fossilfreie Heizungen im Nullemissionsgebäude.
Einn deutlichen Zusatzaufwand durch die neuen Regeln, die alles zunächst komplexer und unübersichtlicher machen, kritisiert auf die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)
Deutliche Kritik
Die Deutsche Umwelthilfe bereitet derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen das „katastrophale“ Gesetz vor, das sie ein „Geschenk an die Gaslobby“ nennt.
„Kurz nach einer historischen Hitzewelle mit tausenden Toten beschließt die Bundesregierung ein Gesetz, das fossile Heizungen künstlich am Leben erhält und die Klimakrise weiter anfacht. Das ist ein Einknicken vor der Gas- und Öllobby“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Mehrere Gutachten, sogar aus den eigenen Reihen der Union, zweifeln die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes an. Die Bundesregierung liefert die Menschen heute explodierenden Heizkosten und fossilen Abhängigkeiten aus – und steuert kommende Generationen in eine immer heißere und lebensfeindlichere Zukunft. Wir werden das nicht zulassen und die Einhaltung der Klimaziele vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen.“
Kritik und Bedenken waren bereits im Vorfeld angemeldet worden. So sagte etwa VDI-Direktor Adrian Willig: „Akzeptanz entsteht nicht allein durch größere Wahlfreiheit. Akzeptanz entsteht vor allem durch nachvollziehbare Rahmenbedingungen, verlässliche Förderprogramme und eine langfristig planbare Infrastruktur.“
Um die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen langfristig zu verbessern, seien darüber hinaus die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum, die Ausweitung der Umlagenbefreiung auf Wärmepumpen ohne eigenen Zähler sowie die Reduktion des „Aufschlags für besondere Netznutzung“ notwendig.
Hier ist man sich einig u.a. dem Bundesverband Wärmepumpe, der bereits seit Jahren eine gerechtere Strombepreisung auch mit Blick auf das Ungleichgewicht gegenüber den Preisen für Gas und Öl fordert.
BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel selbst kommentiert, dass das Gesetz gegenüber dem GMoDG-Entwurf zwar zuletzt nachgebessert worden sei, aber dennoch insgesamt einen Rückschritt darstelle. So gebe es beim Thema Wärmepumpen in Hybridsystemen eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf: Wärmepumpen müssen mindestens 30 % der Heizlast übernehmen, und erfüllen damit 65% EE Gebot aus dem früheren GEG.
Während Europa auf dem Vormarsch in die Erneuerbaren ist, verhalte sich Deutschland rückwärtsgewandt, sagt Sabel. Dies treffe auch auf den Strompreis zu, denn die im Koalitionsvertrag angekündigte Entlastung von 5 Ct/KWh für alle sei bis heute nicht gekommen und werde es wohl auch nicht mehr.
(Sc)














