BWP

Gesetzentwurf für die Strompreisbremse ist unzureichend

Der Bundesverband Wärmepumpe BWP e.V. legt Änderungsvorschläge vor und fordert u.a. eine Steuerentlastung beim Strompreis, die auch für alle Betreiber von Wärmepumpen gilt.

Marktgrafik zur Energieträgerverteilung. Quelle:
Marktgrafik zur Energieträgerverteilung. Quelle:

Die Jahresbilanz des Heizungsmarktes (BDH) zeigt deutlich: Der Wärmepumpenmarkt ist auf dem richtigen Weg, aber die Anreize zum Heizungstausch in Richtung erneuerbare Technologien reichen noch nicht aus.

Ein Umdenken findet in vielen Fällen statt, aber die politischen Rahmenbedingungen müssen dringend angepasst werden, damit der Umschwung noch mehr Tempo aufnimmt. Denn Gas- und Ölheizungen sind nach wie vor hoch im Kurs: Kurzfristige Entscheidungen und insbesondere Investitions- und Verbrauchskosten führen bei Hausbesitzer*innen immer noch zu häufig zur Installation fossiler Heizungssysteme.

Dabei sind die Energiepreise entscheidend: So ist der Wechsel zum Heizen mit Wärmepumpe schon heute in den allermeisten Fällen die wirtschaftlich sinnvollste Entscheidung. Dass Heizen mit Öl und Gas zu hohen Kosten führt, dürfte spätestens mit der Umstellung von billigem russischem Pipelinegas zu arabischem LNG deutlich werden.

Zuletzt setzte die Bundespolitik allerdings leider falsche Zeichen, als sie den Gaspreis im Zuge der Energiepreisbremse stärker entlastete als den Strompreis. Zudem wurde die Mehrwertsteuer für Erdgas einseitig abgesenkt. Dies führt dazu, dass sich viele Heizungsbesitzer*innen mit einem Gaskessel in falscher Sicherheit wägen.

Umso wichtiger ist es nun, dass Verbraucher*innen in den kommenden Monaten ein paar richtungsweisende Zeichen erhalten:

Das betrifft an erster Stelle weitere Entlastungen des Strompreises, insbesondere durch eine Absenkung der Mehrwertsteuer und der Stromsteuer. Im nächsten Schritt entsteht Sicherheit auch durch die seitens der Regierungskoalition angekündigten Vorgabe, dass ab 2024 bei jeder neuen Heizung mindestens 65% erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Gerade auch mit Blick darauf, dass Mietende keinen Einfluss darauf haben, mit welcher Heizung ihr Zuhause beheizt wird, kann diese Regelung im Gebäudeenergiegesetz eine wichtige Orientierung geben, wie trügerische Investitionen im Heizungskeller zu vermeiden sind.

Aus diesem Grund hat der Bundesverband Wärmepumpe BWP e.V. ein Papier mit Änderungsvorschlägen zum Gesetzentwurf für die Strompreisbremse vorgelegt.

Zunächst verweist der Verband darauf, dass der Mehrwertsteuersatz für Erdgas bereits auf 7 % abgesenkt wurde. Eine entsprechende Steuerentlastung sei beim Strom überfällig. Darüber hinaus sei im vorliegenden Gesetzentwurf mit größter Genauigkeit darauf zu achten, dass alle Betreiber von Wärmepumpenanlagen auch von der Strompreisbremse erfasst werden. Dazu ist eine Präzisierung im vorliegenden Gesetzentwurf erforderlich.

Das ganze Papier

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