Medienberichten zufolge werde das Bundeswirtschaftsministerium Förderprogramm nicht aufstocken. Zugesagte Anträge sind vom Stopp nicht betroffen, teilt die KfW mit. Die Förderung sei reserviert.
Ab 21.04.2022 können wieder Anträge für eine Neubauförderung gestellt werden, allerdings nur für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse. Voraussetzung hierfür ist das nunmehr verpflichtende Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienzgebäude Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse werden nicht mehr möglich sein.
„Das abrupte Förder-Aus war leider zu erwarten. Ab morgen gibt es die EH-40-Förderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG). Das Siegel als Förderbedingung wird für viele Bauwillige ein Hemmnis darstellen, da es noch nicht genug Kapazitäten zur Vergabe gibt", sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. "Wir brauchen deshalb jetzt schnell eine verlässliche und verstetigte Neubauförderung, damit für alle Beteiligten Planungssicherheit besteht. Sonst können die ehrgeizigen Wohnungsbauziele der Bundesregierung nicht erreicht werden.“