Erste Bilanz der Heizsaison 2024/25: Energieverbrauch deutlich gestiegen
Besonders stark betroffen ist Erdgas mit einem Anstieg von 28,2 % auf 78,3 kWh/m². Bei Fernwärme fällt die Steigerung mit 24,1 % auf 59,4 kWh/m² etwas geringer aus. Der Heizölverbrauch stieg um 18,4 % auf 82,6 kWh/m².
Regionale Unterschiede beim Verbrauch der einzelnen Energieträger
Insgesamt zeigen sich beim Verbrauch regionale Unterschiede: Die stärkste Steigerung bei Heizöl wurde in Thüringen mit +43,1 % (auf 94,3 kWh/m²) festgestellt. Schleswig-Holstein verzeichnete mit +4,4 % (auf 83,9 kWh/m²) den geringsten Anstieg. Sachsen-Anhalt ist mit 59,9 kWh/m² das Bundesland mit dem geringsten Heizölverbrauch. Der Erdgasverbrauch ist im Saarland mit 93,4 kWh/m² am höchsten, während Berlin mit 70,9 kWh/m² den niedrigsten Erdgasverbrauch aufweist. Und auch bei der Fernwärme führt das Saarland die Länder mit 76,2 kWh/m² an, während Berlin mit 49,4 kWh/m² auch hier am wenigsten verbraucht. Der höchste Anstieg bei Fernwärme konnte in Thüringen mit einem Plus von 45,1 % (auf 52,7 kWh/m²) gemessen werden.
„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Einsparanstrengungen der vergangenen Jahre nachgelassen haben. Bei weiterhin hohen Energiepreisen werden sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher daher mit einer Mehrbelastung bei der anstehenden Heizkostenabrechnung konfrontiert sehen.”, sagt Matthias Hartmann, CEO von Techem.
Über die Methodik
Grundlage der vorliegenden Schätzung des Energieverbrauchs zur Raumheizwärmeerzeugung sind unterjährige Verbrauchsinformationen aus etwa 36.000 Wohnungen, welche im Zeitraum von Oktober bis Februar gemessen und anonymisiert analysiert wurden. Verglichen wurden die Verbrauchswerte für die Jahresübergänge 2023/2024 sowie 2024/2025. Die Schätzung, die unterjährige Verbrauchsinformationen und langjährige Energieverbräuche miteinander kombiniert, beruht auf einer Auswertung des Techem Research Institutes on Sustainability (TRIOS). Eine abschließende Aussage zu möglichen Mehrkosten bzw. Nachzahlungen für Verbrauchende können allerdings erst nach Erstellung der Heizkostenabrechnung getroffen werden.