Digitale Zähler

Fernablesbar bis Ende 2026

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen laut §5 der Heizkostenverordnung alle Verbrauchserfassungsgeräte in Gebäuden fernablesbar sein.

Bildinhalt: Datensammler ermöglichen den Datentransfer direkt aus dem Erfassungsgerät in eine Abrechnungs- oder Analysesoftware. Bild: Deumess
Bildinhalt: Datensammler ermöglichen den Datentransfer direkt aus dem Erfassungsgerät in eine Abrechnungs- oder Analysesoftware. Bild: Deumess

Das Fristende für die Umrüstung alter Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern rückt stetig näher. Tempo bei der Nachrüstung ist angeraten, denn die moderne Technik ist nicht nur gesetzlich geboten, sondern auch eine Chance für mehr Energieeffizienz.

Fernablesbarkeit hilft Mietern und Vermietern beim Energiesparen

Fernablesbare Geräte bilden die Voraussetzung für das Zurverfügungstellen einer monatlichen Verbrauchsinformation an die Mieter, die seit der Novellierung der Heizkostenverordnung verpflichtend ist. Sie erlaubt eine deutlich bessere Kontrolle und Steuerung des Energieverbrauchs. Das Prinzip funktioniert laut Deumess aber nicht nur für die Wohnungsnutzer, sondern auch für die Anlagentechnik des Gebäudes selbst: Regelmäßig erhobene Daten seien eine wichtige Basis für die Optimierung und den effizienteren Betrieb von Heizungsanlagen. Nur mit Fernablesung, in Verbindung mit Datensammlern im Gebäude sogar direkt aus dem Erfassungsgerät in die Analysesoftware, können solche Maßnahmen effizient umgesetzt werden. Ein gerade für Wohnungsnutzer positiver Nebeneffekt der fernablesbaren Geräte ist zudem, dass für die Ablesung kein Vor-Ort-Termin mehr anfällt.

Frühzeitig Planen gemeinsam mit Messdienstleister

Die Zeit drängt, denn in etlichen Bestandsbauten sind noch immer viele veraltete Heizkostenverteiler, Wärmemengen- oder Warmwasserzähler ohne Funkmodul im Einsatz. Sie lassen sich nicht fernablesen und müssen darum bis Ende 2026 ersetzt werden. Deumess empfiehlt Immobilienverantwortlichen darum eine frühzeitige Planung gemeinsam mit ihrem Messdienstleister, auch um Engpässe bei Geräten und Fachkräften oder terminliche Herausforderungen mit den Wohnungsnutzern zu vermeiden.

Auch Vermieter oder WEG-Verwalter profitieren von dem ungestörten und regelmäßigen Datenfluss: Er bildet die Grundlage für einen genauen Überblick über die energetische Situation des Gebäudes, ermöglicht eine bessere Steuerung von energetischen Investitionen und außerdem eine automatisierte Abrechnung und effizienteren Service durch den Messdienstleister.

"Die Pflicht zur Nachrüstung ist mehr als eine regulatorische Vorgabe: Sie ist ein Impuls für die digitale Transformation im Gebäudesektor", so Deumess-Vorstand Hartmut Michels. "Unsere Mitgliedsunternehmen unterstützen dabei mit Know-how, Technik und Kundennähe. Gerade die mittelständischen Anbieter können durch ihre regionale Verankerung besonders flexibel auf die Bedarfe der Wohnungswirtschaft reagieren."

Mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben und die technischen Anforderungen, die spätestens ab 2032 gelten, weist Deumess außerdem darauf hin, dass alle neuen Erfassungsgeräte interoperabel und mit einem Smart-Meter-Gateway kompatibel sein müssen. Nur so ist sichergestellt, dass die Daten später auch für weitere digitale Anwendungen im Gebäude genutzt werden können.

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