Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher
Die Vorhaben werden einheitlich mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet, so dass sie bei der Abwägung mit anderen Belangen besonderes Gewicht haben. Unter anderem sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:
- Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen werden deutlich beschleunigt und damit den Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt. So kann die zuständige Behörde vorläufig zulassen, dass bereits vor Feststellung des Plans oder der Erteilung der Plangenehmigung mit Vorarbeiten begonnen werden kann. Damit wird die Wärmeplanung für Kommunen und Städte durch ein zügiges Genehmigungsverfahren flankiert und gestärkt.
- Der Bau von Großwärmepumpen wird beschleunigt. Sie nutzen Erdwärme, Wärme aus Gewässern wie Flüsse oder Seen, aus der Umluft, aus Abwasser oder auch Abwärme von Industrieanlagen oder Rechenzentren.
- Das Genehmigungsverfahren für Wärmespeicher wird klar geregelt.
- Verfahren werden digitalisiert und beschleunigt. So wird für die Behörden eine verbindliche Frist für die Erteilung der Genehmigung eingeführt.
- Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie werden abgesichert: Behörden können künftig von Geothermieunternehmen einen Nachweis einer Deckungsvorsorge auch für Bergschäden verlangen.
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWG-Novelle 2025)
- Neben dem Verbraucherschutz soll dieses Gesetz Rückenwind für die Digitalisierung geben.
- Als Folge der Energiekrise werden Vorschriften geschaffen, die Stromlieferanten die Haushaltskunden beliefern, verpflichten, sich gegen Preisrisiken abzusichern. Große Belastungen von privaten Haushalten bei übermäßigen, nicht marktgetriebenen Preissprüngen wird damit vorgebeugt.
- Darüber hinaus wird Verbrauchern mit den neuen Regelungen zum „Energy Sharing“ eine aktive Teilnahme am Energiemarkt und an der Energiewende ermöglicht. Energy Sharing soll beispielsweise Privatpersonen und Gesellschaften des Privatrechts ermöglichen, lokal erzeugte Energie auch direkt lokal gemeinsam zu verbrauchen oder mit dem Nachbarn zu teilen.
- Der Entwurf sieht eine weitere Beschleunigung beim Smart-Meter-Rollout vor. Hierzu soll insbesondere grundzuständigen Messstellenbetreibern die Zusammenarbeit mit anderen erleichtert werden, um die im Messstellenbetriebsgesetz vorgesehenen Quoten schneller zu erreichen.
CO2-Speichergesetz
Zu guter Letzt beschloss das Bundeskabinett auch noch den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (PDF, 497 KB). Mit dem Gesetz sollen die Anwendung von CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) sowie der Transport und die Speicherung von CO2 ermöglicht werden. Für die Industrie erwartet man sich davon eine Lösung für unvermeidbare Emissionen.
Umwelt- und Energieverbände weisen auf die exorbitanten Kosten hin, die u.a. die begleitende Infrastruktur erfordert. Zudem wird davor gewarnt, dass mit dem Gesetz auch die CO2-Abscheidung bei fossilen Gaskraftwerken ermöglicht wird. Zur Rechtfertigung dieser Kosten müssten die dann deutlich länger laufen. „Anstatt mit Milliarden an Subventionen die Probleme von gestern zu konservieren und mit Steuergeldern in ineffiziente und teure CCS-Technologien an fossilen Kraftwerken zu investieren, müssen wir unsere Ressourcen in den Ausbau der Erneuerbaren, moderne Speicherlösungen und eine intelligente Infrastruktur lenken", sagt Simone Peter, Präsidentin der Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE).
Klimaschutzbericht 2025
Unterdessen hat die Bundesregierung auch den aktuellen Klimaschutzbericht 2025 beschlossen, der einen aktuellen Überblick über die Entwicklung klimaschädlicher CO2-Emissionen gibt. Demnach sind die Emissionen im vergangenen Jahr weiter gesunken. Während jedoch der Energiesektor jedes Jahr mehr Emissionen einspart, verfehlten die Sektoren Gebäude und Verkehr ihre Zielwerte erneut. Werden die richtigen Maßnahmen ergriffen, könnte das Ziel für 2030 erreicht werden, teilt das Bundesumweltministerium mit. Die Bundesregierung wird gemäß §9, Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz bis Ende des Jahres ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen.
Der Berliner Tagesspiegel merkt indes an, dass in früheren Klimaschutzberichten regelmäßig enthaltene 65%-Regelung des "Heizungsgesetzes" (sprich GEG), in dem aktuellen Bericht nicht mehr auftaucht.














