Auszüge aus dem Eckpunkteprogramm:
Die gesetzliche Ausgestaltung der Preisänderungsklauseln bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber um die Möglichkeit einer Preisänderungsklausel ergänzt, die sich nicht an einem Kostenindex, sondern an den tatsächlichen Kosten ausrichtet. Die Nutzung von Gas-Börsenindizes im Marktelement wird ausgeschlossen.
Versorgungsunternehmen sollen rechtssichere Möglichkeiten zur Anpassung von Preisen erhalten, wenn sie in Maßnahmen zur Dekarbonisierung oder zum Netzausbau, der wiederum der Dekarbonisierung dient, investieren.
Das Kostenneutralitätsgebot im BGB (WärmeLV) soll dahingehend angepasst werden, dass bei erheblichen Investitionen des Vermieters oder eines Dritten in die Änderung der Heizungsanlage (z.B. Anschluss an ein Wärmenetz oder Errichtung einer neuen Heizungsanlage) eine Mehrbelastung der Mieter von bis zu 0,50 Euro/qm zulässig ist. Der Anwendungsbereich des Kostenneutralitätsgebots wird auf sich selbst versorgende Mieter (insbesondere im Fall der Versorgung durch Gasetagenheizungen) erstreckt, um eine rechtssichere Umstellung auf Fernwärme zu ermöglichen. Für eine höhere Planungssicherheit bei den Wärmeleistungen wird das bisher voraussetzungslose und unbeschränkte Leistungsanpassungsrecht der Kunden angepasst.
Das Sonderkündigungsrecht der Kunden wird auf Fälle begrenzt, in denen das Wärmenetz noch nicht ausreichend dekarbonisiert ist. Im Gegenzug erhält das Unternehmen einen Anspruch auf Ersatz der kundenspezifischen Investitionen in den Fernwärmeanschluss.
Eine branchenspezifische Schlichtungsstelle wird im Verantwortungsbereich des BMWE eingerichtet.
Mit der Einführung einer verpflichtenden und anwenderfreundlichen Preistransparenzplattform bei einer Bundesbehörde, auf der Preise, Tarifstrukturen und Strukturparameter durch die Wärmeversorgungsunternehmen veröffentlicht und mindestens einmal jährlich aktualisiert werden, wird die Markttransparenz deutlich erhöht.
Zudem soll eine Preisaufsicht bei einer Bundesbehörde zur Prüfung der Preise auf Angemessenheit (ex-post), beispielsweise mit Blick auf strukturell vergleichbare Versorgungsunternehmen, eingeführt werden. Für eine höhere Planungs- und Investitionssicherheit sollen Versorgungsunternehmen auch die Möglichkeit erhalten, Preisstrukturen oder -änderungen bei geplanten Investitionen oder Netzausbauvorhaben vorab genehmigen zu lassen.
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BEE fordert praxistaugliche und sozialverträgliche Umsetzung
“Die Eckpunkte verbessern die Rahmenbedingungen für Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze und schaffen mehr Planungssicherheit für Investitionen in erneuerbare Wärme", sagt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. Nun komme es auf eine zügige, praxistaugliche und sozialverträgliche Umsetzung an, bei der die Interessen von Verbrauchern und Mietern gleichermaßen berücksichtigt würden.














