Zeitgemäße Einrichtung undGestaltung von Pflege- und Senioreneinrichtungen
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16. November 2020, 14:12 Uhr
Als „barrierefrei“ gilt ein Sanitärraum gemäß der Norm DIN 18040, wenn er für Menschen ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar ist. Dies gilt auch für öffentliche Sanitärräume im Klinik- und Pflegebereich. Damit sich Nutzer wohlfühlen, muss die Gestaltung eine Symbiose aus Design und Ergonomie darstellen.
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Alisia Müßig
· Artikel im Heft ·
Zeitgemäße Einrichtung undGestaltung von Pflege- und Senioreneinrichtungen
Seite 36 bis 39














