Brandschutz und Barrierefreiheit

Integral gestalten und planen

Brandschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit stehen in der Bauwirtschaft immer wieder in der Diskussion: Sie gelten als Komplexitäts- und Kostentreiber. Betrachtet man ein Projekt konkret, fällt auf, dass sowohl Brandschutz als auch Barrierefreiheit oft erst sehr spät in der Planung oder sogar im Bau bearbeitet worden sind. Nachträgliche Korrekturen retten das Vorhaben aber meist nicht.

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Normgerechte Brandschutzmaßnahmen müssen immer im Bezug zum Gebäudeprofil geplant werden und unter Umständen viele verschiedene Aspekte berücksichtigen. Bild: Geze GmbH
Normgerechte Brandschutzmaßnahmen müssen immer im Bezug zum Gebäudeprofil geplant werden und unter Umständen viele verschiedene Aspekte berücksichtigen. Bild: Geze GmbH

Der Autor: Olaf Thies, Architekt und Schulungsreferent bei Geze, Leonberg

Wurden Brandschutz und Barrierefreiheit nicht von Anfang an bereits in der Planungsphase eines Projekts integriert, hilft auch der nachträgliche Einbau von Feststellanlagen oder automatischen Türantrieben meist nicht weiter. Oft sind dann größere Um- und Einbauten notwendig, um das Objekt abnahmefähig zu machen. Solche Mehraufwände müssen jedoch nicht sein.

Strenge Normen für Brandschutz und Barrierefreiheit – eine Erfolgsgeschichte

Wie sinnvoll die strengen Vorgaben im Bereich Brandschutz sind, zeigt ein Blick auf die Statistik der Brandopfer über die letzten Jahrzehnte: Seit der Einführung strengerer Brandschutzordnungen um 1990 hat sich die Zahl der Menschen, die durch einen Brandfall sterben, in Deutschland mehr als halbiert. Aber es kommen immer noch jedes Jahr um die 330 Menschen bei einem Brand ums Leben, die meisten davon bei Bränden in Privathäusern und -wohnungen. Bis in die 1990er Jahre trugen vor allem Todesopfer bei Bränden in öffentlichen Gebäuden zu der hohen Gesamtzahl bei.

Beim Brand im Jahr 2012 in einer Behinderteneinrichtung im Schwarzwald starben noch 14 Menschen an einer Rauchvergiftung. Doch knapp 100 Personen konnten sich selbst in Sicherheit bringen, weil die Einrichtung ordnungsgemäß mit Brandschutz- und -warnanlagen ausgestattet war. Umfassende Brandschutzvorschriften haben also durchaus ihren Sinn.

Ebenso sinnvoll sind konkrete Vorgaben zur Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden. Sie sollen allen Menschen die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen: das Einkaufen genauso wie den Behördengang, das Erreichen des eigenen Arbeitsplatzes oder die Freizeitgestaltung. In der maßgeblichen Norm für Barrierefreiheit in Deutschland, der DIN 18040, wird dies so formuliert: „Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz).“

Seit gut zehn Jahren in Geltung, hat die DIN 18040 für Menschen mit Behinderungen das Leben sehr viel einfacher und selbstbestimmter gemacht, und nicht nur für die mit offiziellem Behindertenausweis: Wer schon einmal temporär auf Gehhilfen angewiesen war oder öfter mit Kindern unterwegs ist, weiß, dass man in solchen Fällen genauso davon profitiert wie Menschen mit dauerhaften oder altersbedingten Mobilitätseinschränkungen.

Standardlösungen gibt es nicht

Das Ideal der Barrierefreiheit und die strengen Vorgaben zu Brandschutzmaßnahmen haben also für die Aufenthaltsqualität eines Gebäudes eine zentrale Bedeutung. Bauherren, Architekten und Planende können Planungs- und Bauprozesse deutlich produktiver gestalten, wenn sie beide Aspekte nicht einfach nur als Pflichtübung und regulatorischen Zwang betrachten. Außerdem ist ein solches Vorgehen auch weit effektiver, denn aufwändige Nacharbeiten bis hin zur Erlangung einer Sonderzulassung durch die Behörden fallen erst gar nicht an. Ein integrierter Planungsansatz ermöglicht es auch, etwaigen Normenkonflikten zwischen Brandschutz und Barrierefreiheit früh und konstruktiv zu begegnen.

Die wichtigste Grundlage für die effektive Planung und Ausführung normgerechter Brandschutzmaßnahmen, die auch Vorgaben zur Barrierefreiheit berücksichtigen, besteht in der Analyse bzw. in der Erstellung eines Gebäudeprofils in Bezug auf seine Benutzer. Dafür müssen möglichst alle relevanten Gruppen bzw. deren Vertreter an einen Tisch, die später in die Nutzung des Gebäudes involviert sein werden. Dazu können auch Vertreter von Behindertenorganisationen gehören. Viele Unternehmen verfügen aber auch selbst über eine institutionalisierte Behindertenvertretung, die schon in der Planungsphase neuer Gebäude oder Umbauten beteiligt werden sollte. Menschen mit Behinderungen bringen wichtige Perspektiven und Erfahrungen in die Planung ein, die nichtbehinderte Menschen einfach nicht haben. Frühe Beteiligung verbessert die Qualität der Planungsprozesse und stellt sicher, dass nicht erst in der Nutzungsphase festgestellt wird, was in Sachen Barrierefreiheit vergessen wurde.

In den Normen wird zwischen unterschiedlichen Graden an öffentlicher Zugänglichkeit, Ortskenntnis der Benutzer, Art der Tätigkeiten, die in den Räumlichkeiten ausgeführt werden, sowie der Funktion eines Gebäudes bzw. eines Gebäudeteils differenziert. So gelten etwa für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Schulen und Kindergärten andere Vorgaben als für gewerblich genutzte Immobilien wie Bürogebäude oder Einkaufszentren. Der Gesetzgeber setzt auch nicht ausschließlich auf technische und bauliche Lösungen, um Brandschutzmaßnahmen und Barrierefreiheit miteinander zu verbinden. In gewissen Bereichen und Anwendungsfällen ist es erforderlich bzw. möglich, anlagentechnische und bauliche Brandschutzmaßnahmen durch die Benennung und Schulung von Brandschutzhelfern, Evakuierungshelfern oder Sicherheitsbeauftragten zu ergänzen.

Individuelle Lösungen für Treppenhäuser

Ein gutes, weit verbreitetes Beispiel für einen Konflikt zwischen Brandschutz und Barrierefreiheit sind Treppenhäuser bzw. Türanlagen, die Zutritt zum Treppenhaus verschaffen. Fungieren sie auch als Brandschutztür, müssen sie außerdem selbstschließend sein.

Brandschutztüranlagen, die Zutritt zum Treppenhaus verschaffen, müssen hohe Anforderungen an Sicherheit und Barrierefreiheit erfüllen. Bild: Geze GmbH

Türschließer bzw. Türantriebe mit Schließmechanismus können in Konflikt mit Anforderungen zur Barrierefreiheit geraten. Es muss daher sichergestellt werden, dass auch Menschen mit Behinderungen eine solche Brandschutztür im Normalfall selbstständig öffnen können, zum Beispiel durch einen Freilauf-Türschließer oder eine Feststellanlage. Besonders bei druckbelüfteten Treppenräumen muss auf die Barrierefreiheit ein besonderes Augenmerk gelegt werden: Hier müssen die Türen zum Teil gegen den Druck im Treppenhaus geöffnet werden; das wird auch schon für viele Menschen ohne Behinderung zur Herausforderung. Für Treppenräume mit Rauchschutzdruckanlage (RDA) muss sehr genau geprüft werden, welche Personengruppen diesen Treppenraum im Brandfall erreichen und ob sie die Türen gegen den Druck öffnen müssen. Welches Anforderungsprofil an Barrierefreiheit so ein Treppenraum mit RDA stellt, lässt sich deswegen nicht generell beantworten. Eine technische Standardlösung gibt es hier nicht, sondern jedes Treppenhaus muss nach seinen eigenen Bedingungen beurteilt und entsprechend technisch ausgestattet werden.

Unterstützung mit Schulungen und Planungsunterlagen

Weil sie oft nicht als integraler Bestandteil architektonischen Gestaltens und der Bauplanung gesehen werden, wird es gerade für Architekten und Planende, die für die Gesamtplanung verantwortlich sind, nicht einfach, Barrierefreiheit und Brandschutz im Blick zu behalten. Auf der anderen Seite fehlt Planenden, die ausschließlich für Brandschutz oder Barrierefreiheit verantwortlich sind, manchmal der Blick fürs Ganze und vor allem die Chance, Einfluss auf die Gesamtkonzeption eines Gebäudes zu nehmen.

Als Spezialist für innovative Tür-und Sicherheitslösungen bietet Geze praxisorientierte Schulungen zu Barrierefreiheit und Brandschutz an. Bild: Geze GmbH
Auf der Website des Herstellers können Architekten und Planer schnell passende Produkte für die vorgegebenen Brandschutzanforderungen finden. Bild: Geze GmbH

Der Spezialist für innovative Tür- und Sicherheitslösungen Geze bietet praxisorientierte Veranstaltungen und digitale Schulungen für Architekten und Planende, die zur Integration von Barrierefreiheit und Brandschutz von Beginn an in die Planung befähigen. Die Experten informieren deutschlandweit über die Themen Türautomation, Türtechnik und Sicherheitstechnik und erarbeiten gemeinsam mit den Teilnehmenden Lösungen für komplexe Anforderungen an Türen. Aufgrund langjähriger Erfahrung sind die Berater des Herstellers außerdem kompetente Ansprechpartner bei Fragen zu konkreten Objekten oder Herausforderungen bei der normengerechten Verbindung von Brandschutz und Barrierefreiheit.

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Integral gestalten und planen
Seite 42 bis 45
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