Gemäß der aktuellen Fassung der TrinkwV darf der Betreiber bzw. UsI (Unternehmer und sonstige Inhaber) oder auch die jeweilige Hausverwaltung die Untersuchung auf Legionellen inklusive der Probenahme nur und ausschließlich direkt an ein zugelassenes Labor beauftragen. Der Auftrag zur Probenahme und ggf. Analyse darf nicht (und durfte dem Grunde nach noch nie) einem Dienstleister erteilt werden, der selbst kein Labor ist.
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Hendrik Hunold
Alexandra Bürschgens
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