Teil 1: Voraussetzungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb
Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 wurde die Untersuchungspflicht auf Legionellen auch für die Wohnungswirtschaft eingeführt. Betroffen sind vermietete Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung, sofern die Anlage die Kriterien einer untersuchungspflichtigen Gebäudewasserversorgungsanlage erfüllt. Dies gilt bei Speicher- oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern mit mehr als 400 l Inhalt oder bei mehr als 3 l Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und einer Entnahmestelle; Zirkulationsleitungen bleiben bei der Berechnung der 3 l unberücksichtigt.
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Dr. Peter Arens
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