Legionellenrisiken im Wohnungsbau

Teil 1: Voraussetzungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb

Legionellenrisiken im Wohnungsbau können verschiedene Ursachen haben. Häufig treffen lange Leitungswege des Kaltwassers durch warmgehende Bauräume, ungünstige Warmwassertemperaturen durch einen unzureichenden hydraulischen Abgleich, zu geringer Wasserwechsel und zeitweilige Leerstände zusammen. Die durchdachte Auslegung der Trinkwasserinstallation schafft die Voraussetzungen für einen hygienisch sicheren Betrieb. Der zweiteilige Beitrag zeigt, wo typische Risiken entstehen und wie sich der bestimmungsgemäße Betrieb wirksam unterstützen lässt. Teil 1 klärt die betrieblichen Voraussetzungen, Teil 2 (MGT 06/2026) die planerischen Maßnahmen.

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Mehrfamilienhäuser stellen besondere Anforderungen an die Trinkwasserhygiene. Eine durchdachte Planung und ein bestimmungsgemäßer Betrieb sind entscheidend, um Legionellenrisiken zu minimieren. Bild: elxeneize/iStock
Mehrfamilienhäuser stellen besondere Anforderungen an die Trinkwasserhygiene. Eine durchdachte Planung und ein bestimmungsgemäßer Betrieb sind entscheidend, um Legionellenrisiken zu minimieren. Bild: elxeneize/iStock

Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 wurde die Untersuchungspflicht auf Legionellen auch für die Wohnungswirtschaft eingeführt. Betroffen sind vermietete Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung, sofern die Anlage die Kriterien einer untersuchungspflichtigen Gebäudewasserversorgungsanlage erfüllt. Dies gilt bei Speicher- oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern mit mehr als 400 l Inhalt oder bei mehr als 3 l Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und einer Entnahmestelle; Zirkulationsleitungen bleiben bei der Berechnung der 3 l unberücksichtigt.

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Dr. Peter Arens

Dr. Peter Arens

· Artikel im Heft ·

Teil 1: Voraussetzungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb
Seite 43 bis 45
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