Urteil

Drosselung der Senec-Stromspeicher ist ein Sachmangel

Das Landgericht Bielefeld verurteilte kürzlich einen Händler von Senec-Stromspeichersystemen zur Rückzahlung des Kaufpreises (Az.: 9 O 212/24). Der für eine Photovoltaikanlage gelieferte Senec-Stromspeicher war aufgrund von Leistungsdrosselungen und Sicherheitsmängeln unbrauchbar.

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Von Christoph Rigling, Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lahr

Drosselung ist ein Sachmangel

Senec-Stromspeicher stehen seit 2022 wegen Brandfällen und technischer Probleme in der Kritik. Nachdem mehrere Geräte Feuer gefangen hatten, wurden tausende Speicher per Software-Update in ihrer Kapazität begrenzt. Viele Verbraucher sind durch diese Leistungsdrosselung stark eingeschränkt und erleiden finanzielle Verluste. Entschädigungsangebote von Senec reichen nicht aus, weshalb immer mehr Betroffene rechtliche Schritte einleiten.

Das LG Bielefeld hat sich nun deutlich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Die wichtigsten Punkte des Urteils:

  • Die Klägerin erwarb eine Photovoltaikanlage mit dem Senec.Home V3 hybrid duo Stromspeicher sowie einer Wallbox und einem Erweiterungsmodul.
  • Wegen der Brandgefahr setzte Senec die Speicherkapazität auf nur noch 70 Prozent herab.
  • Die Klägerin forderte die Beklagte mehrfach auf, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – erfolglos.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Kapazitätsdrosselung einen erheblichen Mangel darstellt und die Klägerin wirksam vom Vertrag zurücktreten konnte.
  • Die Beklagte wurde zur Rückzahlung von 19.161,62 € nebst Zinsen verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des mangelhaften Speichers. Davon betroffen ist auch der Erweiterungsspeicher.
  • Das Gericht sah die angebotenen Kulanzzahlungen von Senec nicht als ausreichend an.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und noch nicht rechtskräftig.

Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer

Das Landgericht Bielefeld bestätigt einmal mehr, dass Verbraucher nicht auf defekte oder gedrosselte Geräte sitzenbleiben müssen. Die Senec-Drosselung stellt eine wesentliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit dar, die nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Betroffene Kunden sollten sich rechtlich beraten lassen – eine Rückforderung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern, ihre Rechte aktiv durchzusetzen. Betroffene Verbraucher können eine kostenlose Ersteinschätzung über den Senec Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nutzen.

Hintergrund

Die Probleme mit Senec-Stromspeichern zogen in den letzten Jahren immer größere Kreise. Seit 2022 wurden immer wieder Sicherheitsrisiken und Leistungseinschränkungen bekannt:

  • März 2022: Senec schaltet wegen Brandgefahr rund 60.000 Speicher ab.
  • August 2023: Brände in Niedersachsen und Bayern führen zur Reduzierung der Speicherkapazität auf 70 %.
  • November 2023: Senec kündigt Austausch der betroffenen Batteriemodule an – Umsetzung bleibt unklar.
  • 2024: Erste verbraucherfreundliche Urteile bestätigen, dass Kunden Rechte auf Rücktritt oder Rückzahlung haben.
  • Senec versucht, mit Kulanzzahlungen und technischen Nachrüstungen die Probleme in den Griff zu bekommen. Doch viele Verbraucher bestehen auf eine Neulieferung oder Rückerstattung – ein Anspruch, der gerichtlich immer häufiger bestätigt wird.

Wer einen gedrosselten Senec-Stromspeicher besitzt, kann ggf. folgende Rechtsansprüche geltend machen:

  • Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Speichers
  • Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Geräts
  • Schadensersatz für wirtschaftliche Nachteile durch die Leistungseinschränkung
  • Minderung des Kaufpreises aufgrund der erheblichen Nutzungseinschränkung.

Verbraucher sollten prüfen, ob sie noch innerhalb der Gewährleistungsfrist sind. Das Urteil des LG Bielefeld zeigt, dass rechtliche Schritte Erfolg haben können.

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