Wärmewende

Politik will Ausbau von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern erleichtern

Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher sollen künftig schneller genehmigt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den Entwurf zum Beschleunigungsgesetz.

Geothermiebohrung in Bayern. Bild: stock.adobe.com/Andy Ilmberger
Geothermiebohrung in Bayern. Bild: stock.adobe.com/Andy Ilmberger

Mit dem Gesetz sollen genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wasser-Wärmepumpen und Wärmespeichern abgebaut werden.

Bundesklima- und Wirtschaftsminister Robert Habeck will die jahrzehntelang vernachlässigte Geothermie "endlich aus ihrem Schattendasein holen" und so die Energiewende auch im Wärmebereich schneller vorantreiben. Rund ein Viertel der Wärme in Deutschland könnte grundsätzlich mithilfe tiefengeothermischer Systeme erzeugt werden.

Was wird anders?

1. Mit dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wird klargestellt, dass die oberflächennahe Geothermie nicht in den Anwendungsbereich des Bergrechts fällt und bergrechtliche Zulassungsverfahren für oberflächennahe Geothermie daher nicht erforderlich sind. Dieses Gesetz befindet sich derzeit noch in der Beratung des Bundestages.

2. Mit dem vorliegenden Beschleunigungsgesetz werden die Genehmigungsverfahren für Geothermie, bestimmte Wärmepumpen und Wärmespeicher beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert. Dafür sind Änderungen im Berg- und Wasserrecht vorgesehen. Dies betriff zum Beispiel die Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht. Die Behörden müssen nun innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden. Die Bergämter haben zudem die Möglichkeit, auch bei größeren Projekten zur Wärmeerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen von der Betriebsplanpflicht abzusehen.

Erleichterungen sieht das Gesetz insbesondere für Wärmepumpen vor, die wasserrechtliche und bergrechtliche Genehmigungen benötigen. Bei kleinen Grundwasserwärmepumpen und bei Erdwärmekollektoren für Privathaushalte wird ganz auf die wasserrechtliche Genehmigung verzichtet. Es verbleibt bei einer bloßen Anzeige an die Behörde.

Zudem liegen Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern nunmehr im überragenden öffentlichen Interesse.

3. Laut Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, der bereits Ende August im Kabinett beschlossen wurde, werden wasserrechtliche Zulassungsfristen für Geothermie und Wärmepumpen verkürzt. Genehmigungen sollen zügig und fachlich fundiert erteilt werden.

4. Mit der Baurechtsnovelle sollen Geothermievorhaben im Außenbereich einfacher zugelassen werden können.

Der Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher soll zum 01.01.225 in Kraft treten. Dazu werden sich nun Bundesrat und Bundestag mit dem Entwurf befassen.

Geothermische Nutzung vs. Wasserqualität

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW bezweifelt, dass mit dem Gesetz größere Beschleunigungseffekte erzielt werden.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass auch die öffentliche Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Dies sollte im Gesetz klarstellend aufgenommen werden. In Wasserschutzgebieten und ausgewiesenen Trinkwassereinzugsgebieten muss auch bei Genehmigungen für die geothermische Nutzung sichergestellt sein, dass eine nachteilig veränderte Wasserbeschaffenheit ausgeschlossen werden kann.

 

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