Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

Das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist seit dem 25. März in Kraft. Es schreibt für Gebäude die Ladestationen pro PKW-Stellplatz vor

Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft. Bild: ArGe Medien im ZVEH
Neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz in Kraft. Bild: ArGe Medien im ZVEH

Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Das neue Gesetz gilt ab sofort für neue Wohngebäude (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen) sowie neue Nichtwohngebäude (beispielsweise Verwaltungsgebäude, gewerbliche Betriebsgebäude, Hotels, Krankenhäuser, Schulen und Museen) oder größere Bestandsgebäude im Zuge einer Sanierung. Eine Übergangsfrist existiert nicht.

Damit muss zukünftig beim Neubau oder umfangreicher Sanierung eines Wohngebäudes mit mehr als fünf PKW-Stellplätzen jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet sein. Bei neuen Nichtwohngebäuden ist dies ab sechs Stellplätzen verpflichtend: Hier muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein. Zudem muss zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Darüber hinaus muss bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt gebaut werden. 

Die Leitungsinfrastruktur umfasst bauliche Vorrüstungen für die Verlegung von Elektro- und Datenleitungen sowie ausreichende Installationsräume für intelligente Mess- und Lademanagementsysteme. Zur Ladeinfrastruktur gehören Installationseinrichtungen wie Umspann-, Schalt- und Verteileranlagen, Verbrauchererfassungen oder Sicherungselemente.

Ausnahmen gelten für Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und vorwiegend selbst genutzt werden. Auch wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung bei Bestandsgebäuden überschreiten, greift das Gesetz nicht. Zudem wird mit der sogenannten Quartierslösung eine Möglichkeit geschaffen, die Ladepunkt-Verpflichtungen bei Nichtwohngebäuden gebündelt an einem oder mehreren Standorten zu erfüllen. Das Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz setzt die EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht um.

Hinweis in eigener Sache:

Webinar „Förderung der Elektromobilität, Teil 1: Rechtliche Voraussetzungen“

Am 01.12.20 trat das Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz (WeMoG) in Kraft, das den Ausbau der Elektromobilität fördern soll. In Zukunft haben Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück ihres Wohnhauses eine Ladestation zu installieren. In einem komplexen technischen und rechtlichen Prozess sollten Immobilienverwalter vorbereitet sein auf die Rolle des Moderators, der den Überblick hat über Planung, Installation und Betrieb der Elektroladetechnik in der WEG.

Die MP4-Datei Aufzeichnung des Live-Seminars am 11.03.21, 90 min, steht zum Herunterladen im Shop des IVV-Magazins bereit.


Webinar „Elektromobilität, Teil 2 – Technische Grundlagen“

Immer mehr Wohneigentümer und Mieter fordern eine vernünftige Ladeinfrastruktur am Wohnort an. Abhängig vom Aufstellort und Ladetechnologie sind unterschiedliche gesetzliche und normative Anforderungen an die Ladesäule, die Ladeinfrastruktur und den Betreiber gestellt. Das Online-Seminar zeigt Fachkräften in Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltern, wie sie die gestellten Anforderungen in den verschiedenen Anwendungsgebieten, sei es technisch oder nicht technisch, erfüllen können.

18.03.2021, 90 min, Aufzeichnung im IVV-Shop herunterladen

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