Klimaziel im Gebäudesektor erneut verpasst
Dies geht aus den aktuellen Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die am 15.3. zu den emissionsrelevanten Entwicklungen in den Sektoren Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallsektor vorgelegt wurden.
Eine Lehre aus den vom UBA vorgestellten Zahlen ist: Mit Gebäude und Verkehr rutschen genau jene Bereiche in die roten Zahlen, die bislang nicht vom EU-Emissionshandel erfasst waren und bei denen politisches Handeln wichtiger wäre als in allen anderen Bereichen. Klar sollte damit inzwischen sein, dass es mit ein paar Förderprogrammen und Marktanreizen nicht mehr getan ist. Um im Gebäudebereich endlich auf Kurs zu kommen, braucht es seitens der Politik Mut für ambitionierte Maßnahmen und eben auch ordnungsrechtliche Weichenstellungen.
Das Bundeswirtschafts- und das Bundesbauministerium arbeiten aktuell an einer solchen ambitionierten wie auch wichtigen Weichenstellung. Gemeint sind die Pläne zur Einführung einer Pflicht, wonach alle neu eingebauten Heizungen in Deutschland ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien gespeist werden sollen. Konkret heißt das, dass ab 2024 weder beim Neueinbau noch beim Austausch Gas- oder Öl-Heizungen zum Einsatz kommen dürfen. Seit Ende Februar kursiert hierzu ein nicht-offizieller Änderungsentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit Schlagzeilen wie „Habecks Heiz-Hammer“ o. ä. polemisierten einzelne Redaktionen zuletzt gegen dieses Vorhaben.
Eine weitere wesentliche Weichenstellung, die sich in dieser Woche abzeichnete, ist die Positionierung des EU-Parlaments zur Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD. Herzstück und sicherlich auch der umstrittenste Punkt ist die Festsetzung EU-weiter Mindesteffizienzstandards für den Gebäudebestand (auf Englisch „Minimum Energy Performance Standards“ kurz „MEPS“). Auch hierzu wurde mit Schlagzeilen wie „Zwangssanierung“ Stimmung gegen die Pläne der EU-Kommission gemacht.
Theresa Keilhacker, Präsidentin der Architektenkammer Berlin: „Wir begrüßen die Diskussionen in den Koalitionsverhandlungen über ein Sondervermögen zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in Berlin. Die finanziellen Mittel werden dringend benötigt, um bei der energetischen Sanierung jetzt die erforderliche Dynamik einzuleiten. Unser Berufsstand ist dafür qualifiziert, diese Aufgaben in ganzheitlichen Planungen umzusetzen und nachhaltige Baukultur zu schaffen.“
Vor dem Hintergrund der aktuellen Stadtentwicklungsdebatten möchten wir Sie auf die Stellungnahme der BAK zum Gebäudeenergiegesetz und der Europäischen Gebäuderichtlinie hinweisen