Klimaschutz hat Verfassungsrang

Ende April erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass das Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Eine Überarbeitung ist angekündigt. Das setzt auch den Gebäudesektor unter Druck.

Das Klimaschutzgesetz muss jetzt nachgebessert werden, damit nachfolgende Generationen nicht die Hauptlast der Emissionsminderungen schultern müssen. Foto: stock.adobe.com/Animaflora PicsStock
Das Klimaschutzgesetz muss jetzt nachgebessert werden, damit nachfolgende Generationen nicht die Hauptlast der Emissionsminderungen schultern müssen. Foto: stock.adobe.com/Animaflora PicsStock

Nach dem Willen des BVG müssen nun bis zum Jahresende die Reduk­tionsziele für Treibhausgasemissionen ab 2030 nachgebessert werden, denn die zurzeit geltenden Vorschriften verschieben hohe Minderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume danach. Die vereinbarte Begrenzung der Klima­erhitzung ist dann nur noch schwer machbar und würde nachfolgende Generationen unverhältnismäßig in ihren verfassungsmäßig garantierten Freiheiten einschränken. Ähnliche Klagen liegen auch Verfassungsgerichten anderer Länder vor, so dass Deutschland mit den Herausforderungen zum Klimaschutz nicht allein bleibt.

„Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zum Klimaschutzgesetz der Bundesregierung hat gezeigt, in welche Richtung eine künftige Klimapolitik gehen muss“, sagt Dipl.-Ing. Hermann Dannecker, Vorsitzender des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V., einem Zusammenschluss von rund 700 Ingenieuren, Architekten und Technikern. „Sie muss weit in die Zukunft blicken und gleichzeitig konkrete Vorgaben für Minderungsziele und die Wege, diese zu erreichen, machen. Dies hat die bisherige Gesetzesvorlage so nicht erfüllt, was sicherlich nicht der federführenden Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) anzukreiden ist.“

Der Gebäudesektor fiel im März schon in der Bilanz des Umweltbundesamtes durch, die nach dem bereits bestehenden Gesetz jährliche Pflicht ist. Er verursachte 2 Mio. t CO2-Äquivalente zu viel. Das nun obsolete Gesetz forderte ein Sofortprogramm für den säumigen Sektor.

Ob dies nun kommt oder gleich die von Bundesumweltministererin Svenja Schulz am Sonntag angekündigte Verschärfung des Klimaschutzgesetzes, der Gebäudesektor steht vor massiven Herausforderungen. Die Sanierungsrate für den Bestand muss drastisch und proaktiv erhöht werden.

„Wir müssen endlich etwas in Bewegung setzen, um die seit Jahren bei 1% liegende Sanierungsquote im Gebäudebereich auf die nötigen 3% zu heben“, so der Ingenieur. „Die Rahmenbedingungen dafür sind eigentlich sehr gut, denn noch nie gab es so viele attraktive Förderungen der unterschiedlichsten Art vom Bund, aber auch von den Ländern, Landkreisen und Kommunen. Dabei müssen die energetischen Modernisierungen noch nicht einmal von heute auf morgen umgesetzt, sondern können individuell geplant nach und nach verwirklicht werden. Die dazu nötigen Beratungen werden auch noch gefördert.“

Zugleich müssen für den Neubau Net-Zero-Standards sofort zur Pflicht werden. So forderte etwa Helmfried Meinel, Ministerialdirektor beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, auf den kürzlichen Energietagen 2021 die Abschaffung der Förderung für den KfW-Standard 55 und die Einbettung dieses Standards in die Gesetzgebung, damit die frei werdenden Gelder in die Bestandssanierung fließen können.

Da im Vorlauf zur kommenden Bundestagswahl seit Wochen schon fast alle Parteien um den Rang zum besten Klimaschutzparteiprogramm konkurrieren, könnte die Novelle auch echte Schlagkraft haben. Branchenverbände aus dem Bereich Erneuerbare Energien und Gebäudeeffizienz begrüßen die Entwicklungen und die ersten Vorschläge aus der Politik jedenfalls.

(Sc)

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