Fossile Brennstoffe

Höherer CO2-Preis nun im Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 20. Mai beschlossen, die CO2-Bepreisung von Brennstoffen ab 2021 zu erhöhen. Der nationale Emissionshandel startet nun mit einem festen CO2-Preis von 25 €/t. Gleichzeitig wurde eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt werden können.

Der CO2-Preis steigt ab 2021. Quelle: stock.adobe.com/Tom Bayer
Der CO2-Preis steigt ab 2021. Quelle: stock.adobe.com/Tom Bayer

Der fixe CO2-Preis von 25 €/t ab 2021 entspricht brutto 7 Cent/l Benzin, 8 Cent/l Diesel, 8 Cent/l Heizöl und 0,5 Cent/kWh Erdgas. Dieser Preis war ursprünglich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Bis zum Jahr 2025 werden die Zertifikate mit einem auf 55 € ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 €/t CO2 vorgegeben ist.

Mit der Änderung der Erneuerbare Energien Verordnung (EEV) schafft das Bundeskabinett zeitgleich die rechtlichen Voraussetzungen, um Einnahmen aus dem Verkauf der Emissionsrechte als Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der EEG-Umlage einsetzen zu können. So kann die EEG-Umlage für betroffene Haushalte und Unternehmen entlastet werden. Diese Änderungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages. Da die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2021 am 15. Oktober 2020 veröffentlichen, ist das Inkrafttreten der Änderungen noch vor diesem Termin im Herbst 2020 geplant.

Neben den Änderungen in der EEV entscheiden die Bundesregierung und der Haushaltsgesetzgeber noch in den Haushaltsverfahren über die Bereitstellung der Mittel sowie über deren Höhe. Diese Entscheidungen werden durch die Änderungen in der EEV nicht vorweggenommen.

Das nationale Emissionshandelssystem tritt neben den EU-Emissionshandel für große Industrieanlagen und Kraftwerke und erfasst alle Brennstoffemissionen, die nicht bereits im EU-Emissionshandel mit einem CO2-Preis belegt sind – unabhängig vom Sektor, in dem die Brennstoffe eingesetzt werden.

Der höhere Zertifikatspreis ab 2021 kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit besonders energieintensiver Unternehmen beeinträchtigen, wenn sie die erhöhten CO2-Kosten nicht über die Produktpreise weitergeben können. Daher soll es möglich sein, Maßnahmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Vermeidung von CO2-Exporten bereits mit Beginn des Emissionshandels im Jahr 2021 einzuführen – ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen.

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