UBA/IFEU

Heizenergie-Verbrauchsinformationen ab 2022

Ab dem 01.01.2022 müssen Gebäudeeigentümer alle Mieter*innen, bei denen fernablesbare Messgeräte installiert sind, monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informieren. Wie die Informationen rechtssicher und gut verständlich gestaltet werden können, zeigt ein Leitfaden des UBA.

Quelle: "Verständliche monatliche Heizinformation als Schlüssel zur Verbrauchsreduktion", verfügbar unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen
Quelle: "Verständliche monatliche Heizinformation als Schlüssel zur Verbrauchsreduktion", verfügbar unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen

Das ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung hat im Auftrag des Umweltbundesamtes und in Kooperation mit dem ZOE-Institut und suwadesign einen Gestaltungsvorschlag für diese monatliche Heizinformation entwickelt. Auf nur einer A4-Seite haben die Nutzer:innen von Gebäuden damit in Zukunft ihre aktuellen monatlichen Heiz- und Warmwasserverbräuche im Blick. „Transparenter Energieverbrauch ist eine zentrale Voraussetzung, damit auch Mieterinnen und Mieter gezielt Kosten und CO2 einsparen können“, sagt Projektleiter Dr. Lars-Arvid Brischke.

Die Pflicht, monatliche Informationen zum Energieverbrauch für Heizen und Warmwasser bereitzustellen, stammt aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die im November 2021 durch eine Novelle der Heizkostenverordnung in Deutschland umgesetzt wurde. Da bis Ende 2026 bei allen Mieter*innen fernablesbare Messgeräte nachzurüsten sind, wird die Pflicht ab dem 01.01.2027 für alle Mietverhältnisse in Deutschland gelten. Angegeben werden müssen etwa der tatsächliche Verbrauch und die Kosten, ein Vergleich zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Des Weiteren müssen der eingesetzte Energieträger und die jährlichen Treibhausgasemissionen angegeben werden. Zudem muss die Verbrauchsinformation Kontaktangaben zu Beratungsstellen enthalten, die zum Energiesparen beraten.

Der neue Leitfaden des UBA zur Gestaltung dieser Verbrauchsinformationen kann Messdienstleistern, die solche Heizkosteninformationen als Dienstleistung anbieten, als Richtschnur für ihre Produkte dienen. Gebäudeeigentümer*innen können die Gestaltungsprinzipien für die Ausschreibung dieser Dienstleistung nutzen. Der Leitfaden zeigt, wie die monatlichen Verbrauchsinformationen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und klar, verständlich und motivierend aufbereitet werden können. Verschiedene Darstellungsmöglichkeiten wurden während der Erstellung des Leitfadens von Verbraucher*innen auf ihre Verständlichkeit bewertet, Verbesserungsvorschläge konnten in den Leitfaden einfließen.

Mehr Transparenz über den eigenen monatlichen Energieverbrauch und über die Kosten für Heizen und Warmwasser kann Mieter*innen dazu motivieren, sich energiesparend zu verhalten. Sollte der CO2-Preis für fossile Brennstoffe – wie aktuell in der Politik diskutiert – anteilig auf Mieter*innen und Vermieter*innen aufgeteilt werden, profitieren auch Vermieter*innen unmittelbar selbst vom energiesparenden Verhalten ihrer Mieter*innen. Mieter*innen wiederum können Ihren Vermieter auf den Leitfaden als gutes Beispiel für ein verständliches Informationsangebot zum Thema Heizen und Warmwasser verweisen.

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