EU - Richtlinie

„Green Claims“-Richtlinie soll nicht in Kraft treten

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe zeigt sich erleichtert über den angekündigten Rückzug der EU-Kommission zur geplanten „Green Claims“-Richtlinie.

Bild: stock. adobe.com/ Symbiot
Bild: stock. adobe.com/ Symbiot

„Für die Baubetriebe wäre der bürokratische Aufwand enorm gewesen – ganz zu schweigen von den Kosten für externe Nachweise und Zertifizierungen“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Es ist gut, dass Brüssel erkannt hat: Mehr Klimaschutz braucht praktikable Lösungen, keine neuen Hürden für die Betriebe, die ihn täglich umsetzen.“

Nach dem ursprünglichen Vorschlag sollten Umweltaussagen – etwa zur Ressourcenschonung oder Energieeffizienz – wissenschaftlich belegt und von einer unabhängigen Stelle zertifiziert werden, bevor sie verwendet werden dürfen. Das Ziel: Greenwashing verhindern. Das Problem: Gerade kleinere Unternehmen verfügen nicht über die personellen oder finanziellen Kapazitäten für aufwendige Lebenszyklusanalysen oder externe Prüfinstanzen.

„Wir stehen zu ehrlicher Nachhaltigkeit – aber sie muss auch leistbar bleiben. Was am Ende zählt, ist das Ergebnis auf der Baustelle, nicht der Papieraufwand im Büro“, so Pakleppa weiter.

Er weist zudem darauf hin, dass irreführende Werbeaussagen bereits heute über das Wettbewerbsrecht geregelt und sanktioniert werden können. Eine zusätzliche EU-Vorschrift hätte zu Doppelregulierung geführt – und vor allem zu Verunsicherung bei Betrieben, die nachhaltig wirtschaften wollen.

Pakleppa: „Mit dem Rückzug des Vorschlags setzt die Kommission ein wichtiges Zeichen: Bürokratieprävention ist besser als spätere Reparatur. Gerade jetzt brauchen wir klare, verlässliche Rahmenbedingungen – keine weiteren Stolpersteine im ohnehin komplexen Bau- und Umweltrecht.“

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