BMWSB

Förderprogramme Bau starten wieder

Ab 20. Februar starten die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen. Anträge können über die Website der KfW gestellt werden.

Bild: danielschoenen/stock.adobe.com
Bild: danielschoenen/stock.adobe.com

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Im Programm KFN wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02. bei 2,1% liegen und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen.

  • Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Mio. Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung.
    Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich.
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden.
    Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Alle Konditionen:

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) | KfW

Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299) | KfW

Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499) | KfW

Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurde im vergangenen Jahr der Neubau von über 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert und insgesamt Investitionen von rund 17,4 Mrd. Euro angestoßen.

Genossenschaftliches Wohnen

Das Programm startete mit 6 Mio. Euro in 2022. Nach 9 Mio. Euro in 2023 stehen nun 15 Millionen Euro in 2024 bereit. Mit diesem Programm unterstützen wir Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. Zum Start liegt der Zinssatz bei 2 - 2,5 %, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 %.

  • Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite vergeben werden. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % ermöglicht. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.  
  • Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) | KfW

Altersgerecht Umbauen (AU)

Das Programm fördert den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Im vergangenen Jahr wurden damit rund 31.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser umgebaut. In diesem Jahr stehen hierfür 150 Mio. Euro bereit, doppelt so viel wie letztes Jahr. Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet.

  • Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150 Mio. Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro).
  • Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.
  • Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
  • Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
  • Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.

Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW

Printer Friendly, PDF & Email
06.01.2025
Verbraucherberatung
Seit Anfang 2024 gelten für Neubauten verschärfte Energieeffizienzstandards mit dem Ziel von “nahezu Null” CO2-Emissionen. Was das bedeutet und wie eine moderne Energieeffizienzberatung Bauprojekte...
17.05.2024
Konjunktur
Angesichts der aktuellen Zahlen und Aussichten für die Konjunktur in der Bauwirtschaft äußert man bei der Bundesvereinigung Bauwirtschaft Ernüchterung, Hoffnungen und Erwartungen.
04.11.2024
Umwelt
Die Wärmepumpe erweist sich 2023 als klarer Favorit bei den Bauherren in Deutschland. Rund zwei Drittel der Neubauten in Deutschland werden mit Elektro-Wärmepumpen beheizt.
23.05.2024
Wohnungsbau
2023 wurden deutschlandweit insgesamt 294.400 Wohnungen und damit ähnlich viele wie im Jahr 2022 fertiggestellt. Dies teilt das Statistische Bundesamt mit.
17.03.2025
VdS
Die Aktion Barrierefreies Bad (ABB) macht auf einen dringenden Handlungsbedarf aufmerksam und informiert auf der ISH 2025 über Lösungen für altersgerechte, barrierefreie und pflegegerechte Bäder.
24.07.2024
Studie
Der deutsche Hochbau wird sich wohl erst im Jahr 2025 stabilisieren, prognostiziert die Strategieberatung EY-Parthenon in einer am Dienstag veröffentlichten Studie.