Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich nach fast zwei Jahren intensiver Verhandlungen auf eine umfassende Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt.
Bis 2030 sollen erneuerbare Energien 45% des gesamten Energieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch) abdecken. 42,5% sind wie bisher als verbindlich durch die Mitgliedsländer zu erbringen. Hinzu kommt ein indikatives zusätzliches Ziel von 2,5% durch freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten oder durch gesamteuropäische Maßnahmen. Bisher sollte der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch von 20% in 2020 auf 32,5% in 2030 steigen, jetzt sind es mindestens 42,5%.
Gebäudewärme
Das bisher indikative Ziel für den Wärmebereich wird verbindlich und auf 1,1 Prozentpunkte Steigerung pro Jahr festgelegt. Hinzu kommt ein neues, indikatives Gebäudeziel von 49% erneuerbare Energien am Wärmebedarf in Gebäuden.
Verkehr und Industrie
Im Verkehrssektor erhöht sich das bereits verbindliche Ziel von 14% auf 29%. Dabei sollen strombasierte erneuerbare Kraftstoffe wie Wasserstoff einen geringen Anteil haben.
Im Industriesektor wird ein neues verbindliches Ziel beim Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen vorgegeben. 42% des in 2030 verbrauchten Wasserstoffs in der Industrie muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen, 2035 sollen es 60% sein. Der Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch in der Industrie soll jedes Jahr um 1,6% steigen.
So genannte low carbon fuels wie etwa Wasserstoff auf Basis von Atomstrom werden nicht auf die EE-Ziele angerechnet. Es wird also weiterhin klar zwischen grünem H2 und Low Carbon H2 unterschieden.