Es gibt noch Zuschüsse, aber zu neuen Konditionen
In einer Nacht- und Nebelaktion änderte die Bundesregierung parallel zur Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes am Freitag auch die BEG-Förderung. Sozialer und effizienter solle sie sein, hieß es bereits zwei Tage zuvor aus dem Ministerium. Zudem beschwor Bundeswirtschaftsministerin Katharine Reiche erneut die Zauberworte Klarheit, Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen.
Zu dem, was am Freitag bekannt war, liefert etwa das Ökozentrum NRW einen Überblick. Zur Heizungsförderung stellt der Bundesverband Wärmepumpe die Punkte dar, die zunächst am wichtigsten erscheinen:

Abrupt gestoppt
Das KfW-Portal, über das Heizungsbetriebe die so genannte Bescheinigung zum Antrag (BzA) anlegen konnten, war bereits ab Mittwoch und damit noch vor dem Termin geschlossen, der den Heizungsbetrieben vorab genannt worden war. Damit waren ab sofort Anträge nach den alten Förderbedingungen nur noch für Hauseigentümer möglich, die diese Bescheinigung bereits besitzen. Zugang bei der KfW und dem BAFA gibt es wieder am 21. Juli, ab dann können Anträge aber nur noch zu den neuen Bedingungen gestellt werden.
Die KfW informierte über die Regelungen für die Umstellung auf die neuen Förderbedingungen wie folgt:
- Bis zum Start der neuen Förderbedingungen können für alle BEG-Produkte (261, 263, 458, 459, 522) keine neuen Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) erstellt werden.
- Während der Umstellungsphase können mit bereits vorliegenden gültigen (g)BzA-IDs weiterhin Anträge in den genannten Produkten zu den aktuell noch gültigen Förderbedingungen gestellt werden. So bleibt die Antragstellung für bereits geplante Investitionsvorhaben bis zum 20.07.2026, 20 Uhr möglich.
- Bestehende (g)BzA, die während der Umstellungsphase nicht für eine Antragstellung genutzt werden, können ab dem 21.07.2026 für Anträge nach den neuen Förderbedingungen verwendet werden.
- Kunden, die noch keine gültige (g)BzA-ID vorliegen haben und eine BEG-Förderung beantragen möchten, können ab dem 21.07.2026 wieder eine (g)BzA erstellen lassen und mit dieser einen Antrag stellen. Ab diesem Tag gelten ausschließlich die neuen Förderbedingungen.
- Die Progamme BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) und BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523) sind von den Anpassungen nicht betroffen.
Temporäres Chaos, mögliche Folgen
Von der abrupten Schließung der Förderportale dürften so einige Heizungsbetriebe betroffen gewesen sein. So habe es von den ca. 48.000 Heizungsbaubetriebe in Deutschland zuletzt im Schnitt 1.000 Anträge täglich gegeben, sagte BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel in einem Pressegespräch am Freitag.
Alle seien überrascht gewesen, sagt Michael Hoppe, Inhaber des gleichnamigen Heizungsbaubetriebs. Es habe reihenweise Stornierungen gegeben und mit weiteren müsse gerechnet werden, denn Aufträge, die mit Blick auf Förderung erteilt wurden, enthielten einen Rücktrittspassus für den Fall ihres Ausbleibens.
Das ist auch deshalb schwierig für Heizungsbauer, da sie ohnehin einen hohen Beratungsaufwand für Interessenten an Wärmepumpen haben; im Schnitt liegt der bei vier Stunden pro Kunde.
Wärmepumpen bleiben favorisierte Heizungsoption
Dies sagt zumindest die aktuelle Entwicklung der Verkaufszahlen. Demnach wurden dieses Jahr bis einschließlich April 121.5000 Wärmepumpen verkauft, sagt Martin Sabel. Halte der Trend an, werde im Jahr 2026 die 400.000er Marke erreicht. Zum Vergleich: 2025 wurden 299.000 Wärmepumpen abgesetzt. Auch die Zahl der bislang eingereichten Förderanträge bei KfW und BAFA spiegele diese Entwicklung wider.
Dem Meinungsforschungsinstitut Forsa zufolge ist auch die allgemeine Wahrnehmung der Wärmepumpe unter Hausbesitzern noch einmal besser geworden als im Vorjahr, in dem sie ebenfalls schon sehr gut war. Die meisten derer, die den Tausch bereits vollzogen haben, seien sehr zufrieden und würden auch wieder so entscheiden. Die Zahl derer, die aus Kostengründen davon Abstand nehme, sei erneut gesunken – von 42 % im Jahr 2025 auf aktuell 32 %.

Grafik: Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen GmbH
Werden die Preise für den Umbau zu Wärmepumpensystemen nun sinken, mag man angesichts der sinkenden Fördersummen fragen. Davon sei nicht auszugehen, sagt Martin Sabel, denn das Preisniveau habe nichts mit der Förderung zu tun. Michael Hoppe präzisiert, dass die Gerätepreise in den letzten zwei Jahren konstant geblieben sind. Kostensteigerungen lägen in der Regel in Arbeits- und Bürokratiekosten sowie in den jeweils vor Ort vorgefundenen Bedingungen begründet. Oft müsse viel mehr angepasst werden als lediglich der Wärmeübertrager.
(Sc)














