Der Deutsche Bundestag hat mit dem Solarpaket I am Freitag zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den weiteren Ausbau der Solartechnik in Deutschland vereinfachen sollen. Die Solarbranche erwartet eine Zunahme an Photovoltaik-Investitionen auf Dächern und Freiflächen infolge verbesserter Investitionsbedingungen, mahnt aber weitere Reformen an.
Das Solarpaket beinhaltet Maßnahmen für Gewerbe und Handel, für Wohngebäude und damit für die Teilhabe von Mieterinnen und Mietern, für Balkon-Photovoltaik und für Freiflächenanlagen. An vielen weiteren Stellen werden die Regelungen zugunsten der Anlagenbetreibenden erheblich vereinfacht. Zudem ist das Solarpaket in Teilen auch ein Paket zum schnelleren Ausbau von anderen erneuerbaren Energiequellen, Netzen und Speichern. Überblickspapier.
Die Solarwirtschaft begrüßt das Reformpaket. Ihr Bundesverband BSW-Solar rechnet damit, dass nun verstärkt auch Gewerbe- und Industriebetriebe Solarstromanlagen errichten werden, um ihre Energiekosten zu drücken und künftig berechenbarer zu machen.
Das Reformpaket werde über neue Möglichkeiten einer „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ in den kommenden Jahren auch Mieterinnen und Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom erleichtern, so die Erwartung des BSW-Solar. Der Verband hatte seit Jahren für ein Solar-Beschleunigungsgesetz geworben und sich intensiv an den Konsultationen des Reformvorhabens beteiligt.
In Deutschland sind derzeit knapp 4 Mio. Solarstromanlagen in Betrieb. Gemeinsam decken sie rund 12% des heimischen Stromverbrauchs. In zehn Jahren sollen es rund 30% sein, so das Ziel der Ampel-Koalition.
Die zunächst vorgeschlagene Förderung für die heimische Solarindustrie wurde jedoch vom Koalitionspartner FDP torpediert.
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. begrüßt die Verabschiedung ausdrücklich und kritisiert gleichzeitig, dass seit Dezember von der Politik eine Hängepartie für Projektierer sowie solarinteressierte Verbraucher und Verbraucherinnen verursacht wurde, die eigentlich unnötig war. Seit der Veröffentlichung der Solarstrategie im Mai 2023 ist fast ein Jahr vergangen. Die DGS hat von der Solarstrategie bis zur Verbändeanhörung den Prozess begleitet und konstruktive Vorschläge zur Umsetzung gemacht.
„Das Solarpaket I wird zu einem positiven Impuls für die Photovoltaik quer durch alle Einsatzbereiche führen“, ist Jörg Sutter, Geschäftsführer der DGS, überzeugt: „Der Einsatz von Steckersolargeräten wird stark vereinfacht, so dass noch mehr Hausbesitzende und Mietparteien diese Technik zukünftig einfach für sich nutzen können.“
Für größere Photovoltaikanlagen verbessert sich die Wirtschaftlichkeit, weil der Aufwand zur Zertifizierung teilweise entfällt. Auch für Freilandanlagen und spezielle PV-Anlagen treten einige Vereinfachungen in Kraft; Solarmodule für Mieterstrom dürfen zukünftig pragmatisch auch auf Nebengebäuden wie Garagen montiert werden.
Eine große Chance sieht die DGS auch bei der neuen „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“, die eine wichtige Perspektive für den Einsatz von Solarstrom auf Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden sowie Eigentümergemeinschaften eröffnet. Solarenergie kann damit auch endlich den Einzug in die städtische Bebauung finden.
Ein weiterer Schritt vorwärts steckt in der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, die zusammen mit dem Solarpaket kommen soll: Es werden einheitliche technische Anschlussbedingungen geschaffen, die den derzeitigen Flickenteppich von verschiedenen Anforderungen der 870 Stromnetzbetreiber ablösen soll. Damit kann eine Beratung zukünftig zielgerichteter erfolgen, und überregional tätige Installationsbetriebe werden entlastet.