Bund unterstützt Wärmeplanung mit 500 Mio. Euro

Das Bundeskabinett verabschiedete am Donnerstag den Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes. Danach erhalten die Länder zwischen 2024 und 2028 vom Bund 500 Mio. Euro für die kommunale Wärmeplanung.

Bild: stock.adobe.com/ Robert Poorten
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Seit dem 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Damit gibt es eine verbindliche rechtliche Grundlage für eine flächendeckende strategische Wärmeplanung. Es ist festgelegt, welche Gebiete zukünftig in welcher Weise mit Wärme (z. B. dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und wie erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bei Erzeugung und Verteilung genutzt werden können.

Der Bund unterstützt die erstmalige Erstellung von Wärmeplänen finanziell und berät Kommunen bei den anstehenden Aufgaben.

„Seit Jahresanfang stellt das Wärmeplanungsgesetz Städten und Gemeinden einen einheitlichen Rahmen für ihren Weg hin zu einer zukunftsfähigen, bezahlbaren und klimaneutralen Wärmeversorgung zur Verfügung. Der [... ] im Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes sieht deshalb vor, dass die Länder vom Bund 500 Millionen Euro erhalten. Zudem sorgen wir dafür, dass Planungsverantwortliche das notwendige Wissen an die Hand bekommen und Wissen teilen" sagt Bundesbauministerin Klara Geywitz. "Hierfür werden wir gemeinsam mit dem BMWK u. a. einen Leitfaden veröffentlichen und insbesondere für Länder und Kommunen, aber auch für andere wichtige Stakeholder einen Dialogprozess organisieren, in dem vorbildliche Beispiele vorgestellt und offene Fragen geklärt werden können."

Die Umsetzung erfolgt über eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes, die am 24. April 2024 im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Kosten für die Erstellung von Wärmeplänen können je nach Größe und Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde stark variieren. Der Bund hat sich bei der Höhe der finanziellen Unterstützung für die Länder an dem Erfüllungsaufwand orientiert, der im Gesetzgebungsverfahren zum Wärmeplanungsgesetz für die erstmalige Erstellung von Wärmeplänen ermittelt wurde.

Zudem fördert das BMWK die Modernisierung der Wärmeinfrastruktur mit dem Programm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“.

BMWSB und BMWK werden ab Sommer 2024 einen Stakeholder-Dialog mit mehreren Veranstaltungen und Workshops starten. Durch Vernetzung, die Vorstellung guter Beispiele und die Möglichkeit, praktische Fragen zu diskutieren, soll die Wärmeplanung begleitet und unterstützt werden. Das Dialogangebot wendet sich an die Länder und Kommunen. Es sollen aber auch andere Akteure einbezogen werden, die wesentlich an der Umgestaltung der Wärmeversorgung beteiligt sind.

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