Kommunale Wärmeplanung

Wärmeplanungen sind entscheidender Schlüssel für die Wärmewende

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der kommunalen Wärmeplanung für Städte über 100.000 Einwohner geht zuende.

Bild: stock.adobe.com/Gerd
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Die meisten mittelgroßen Gemeinden sind dabei oder fertig mit ihrer Wärmeplanung. Kommunen unter 100.000 Einwohner haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

„Dass die Wärmepläne der Großstädte jetzt vorliegen, ist ein starkes Signal und ein wichtiger Meilenstein für die Wärmewende und das Erreichen der Klimaziele", sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. "Als verlässliche Partner haben die Energieversorgungsunternehmen die Kommunen bei der Erstellung der Wärmepläne aktiv unterstützt. Diese Kooperation hat sich bewährt und sollte sich auch bei der Planung in den kleineren Kommunen fortsetzen.

Auf diesem Erfolg dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Nach der Planung kommt die Umsetzung. Dafür braucht es jetzt zügig einen konsistenten und investitionssicheren Wärmewende-Rahmen. Dieser muss ein zukunftsgerichtetes Wärmenetzpaket und eine verlässliche Förderung umfassen. Zudem gilt es den Deutschlandfonds zielgerichtet weiterzuentwickeln und auf diese Weise private Investitionen in die Wärmewende zu stärken.

Um die Qualität der Pläne bei ihrer Fortschreibung sowie ihre Verbindlichkeit zu steigern, fordern wir eine Weiterentwicklung der Wärmeplanung im Rahmen einer umfassenden Novelle des Wärmeplanungsgesetzes noch im Herbst 2026. Ziel muss es sein, die Wärmeplanung zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung weiterzuentwickeln, welche die Umsetzung der Gasbinnenmarktrichtlinien berücksichtigt und die Ausbau- und Transformationspläne für die Strom-, Gas-, Wasserstoff- und Wärmenetze als Gesamtsystem betrachtet. Denn Mehrfach-Infrastrukturen sollten im Sinne volks- und betriebswirtschaftlicher Effizienz grundsätzlich vermieden werden. Dies gelingt nur mit qualitativ hochwertigen und aussagekräftigen Wärmeplänen.“

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