Konkret wird für den 1. September 2022 ein neues Zwischenziel bei den Speicherfüllvorgaben von 75% eingefügt. Auch bei geringen Gasflüssen soll nicht ausgespeichert, sondern die Speicher kontinuierlich weiter befüllt werden. Zusätzlich werden die bisherigen Füllstandsvorgaben noch einmal erhöht, zum 1. Oktober von 80 % auf 85 % zum 1. November von 90 % auf 95 %. Die zusätzlichen 5 % bedeuten im Maximum zum 1. November eines Kalenderjahres ca. 1 Mrd. m3 (ca. 12 TWh).
Die Verordnung, ein Baustein des am 21. Juli vorgestellten Energiesicherungspaketes, tritt am 29. Juli in Kraft.
Schwächelnde Gasunternehmen wie Uniper sollen ab Herbst durch eine Umlage gestützt werden. Sie wird ab 01. Oktober auf alle Gasverbraucher verteilt und voraussichtlich zwischen 1,5 und 5 Ct betragen.
Währenddessen verzeichnen Energiekonzerne wie Öl-Gigant Shell oder RWE Rekordüberschüsse.